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118/2000
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INVESTITIONSZULAGE FÜR BERLIN REDUZIEREN (GESETZENTWURF)

Berlin: (hib/VOM-fi) Die Bundesregierung will die Investitionszulage für Erstinvestitionen kleiner und mittlerer Unternehmen in Berlin von 25 auf 20 Prozent reduzieren.

Dazu hat sie einen Entwurf zur Änderung des Investitionszulagengesetzes 1999 ( 14/3273) vorgelegt. Das Investitionszulagengesetz 1999 war zuletzt im vergangenen Jahr geändert worden.

Dabei wurden die Fördersätze für Erstinvestitionen ab dem Jahr 2000 um 25 Prozent (von 10 auf 12,5 Prozent und von 20 auf 25 Prozent) angehoben.

Diese Gesetzesänderung steht nach Angaben der Bundesregierung jedoch unter dem Genehmigungsvorbehalt der Europäischen Kommission.

Die Kommission mache die Genehmigung davon abhängig, dass von diesem Jahr an die "Leitlinien der Europäischen Gemeinschaft für staatliche Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung von Unternehmen in Schwierigkeiten" beachtet und damit die Fördersätze für das Land Berlin begrenzt werden.

Als kleine und mittlere Unternehmen gelten Betriebe, die weniger als 250 Personen beschäftigen und einen Jahresumsatz von höchstens 40 Millionen Euro oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 27 Millionen Euro haben und die nicht zu einem Viertel oder mehr im Besitz von größeren Unternehmen sind.

Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme zu einzelnen Regelungen Klarstellungen vorgeschlagen, denen die Bundesregierung im Wesentlichen zugestimmt hat.



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Verantwortlich: Uta Martensen
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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2000/0011802
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