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151/2000
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UMSETZUNG DER BESCHLÜSSE DES WELTSOZIALGIPFELS FORCIEREN (ANTRAG)

Berlin: (hib/RAB-as) Die Bundesregierung soll aufgefordert werden, verstärkt auf die möglichst rasche Umsetzung der zehn Verpflichtungen des Weltgipfels für soziale Entwicklung in Kopenhagen 1995 hinzuarbeiten.

Zu diesem Zweck hat die CDU/CSU-Fraktion einen Antrag ( 14/3504) eingebracht, in dem sie von der Regierung außerdem erwartet, dass sie sich für eine internationale soziale Marktwirtschaft als Grundmodell für eine globale Ordnungspolitik im Rahmen der fortschreitenden Globalisierung einsetzt.

Des weiteren tritt die Union dafür ein, die Einhaltung von fünf entwicklungspolitischen Kriterien zu Konditionen sämtlicher entwicklungspolitischer Vereinbarungen und Entschuldungsmaßnahmen zu machen.

Zu diesen zählen die Antragssteller unter anderem eine sozial und ökologisch ausgerichtete marktwirtschaftliche Ordnung und eine "gute Regierungsführung".

Nach Auffassung der Union wird die Ende Juni in Genf stattfindende Sondergeneralversammlung der Vereinten Nationen zur Umsetzung der Ergebnisse von Kopenhagen eine erste Zwischenbilanz ziehen und neue Initiativen zur Verwirklichung der dort gefassten Beschlüsse vereinbaren.

Die soziale und wirtschaftliche Lage der Mehrzahl der Menschen in den Entwicklungs- und Transformationsländern sei trotz der zum Teil beachtlichen Eigenanstrengungen unverändert ernst.

In einigen Regionen habe sich die Armutsproblematik in den letzten fünf Jahren weiter verschärft. Die Bundesregierung verstoße "gravierend" gegen ihre in Kopenhagen eingegangene Verpflichtung, indem sie den Anteil sozialer Grunddienste an der deutschen Entwicklungszusammenarbeit seit dem Haushaltsjahr 2000 deutlich unter 20 Prozent gedrückt habe, so die CDU/CSU.

Deshalb soll die Regierung die Haushaltsansätze so umstellen, dass die aus dem Weltsozialgipfel resultierenden Verpflichtungen erfüllt werden.



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Verantwortlich: Uta Martensen
Redaktionsmitglieder: Dr. Bernard Bode, Rainer Büscher, Michael Klein, Sabrina Möller,
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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2000/0015106
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