Deutscher Bundestag
English    | Français   
 |  Sitemap  |  Kontakt  |  Fragen/FAQ  |  Druckversion
 
Startseite > INFORMATIONS-CENTER > hib-Meldungen > 2000 >
160/2000
[ zurück ]   [ Übersicht ]   [ weiter ]

PSYCHOTHERAPIE NACH DEM BEIHILFERECHT DARSTELLEN (KLEINE ANFRAGE)

Berlin: (hib/RAB-ge) Die CDU/CSU fragt, wie es die Bundesregierung begründet, dass approbierte Psychotherapeuten keine beihilfeberechtigten Personen mit Erstattungsanspruch behandeln können.

In einer Kleinen Anfrage ( 14/3566) will die Union des Weiteren wissen, ob durch die "unterschiedliche Behandlung" der Leistungen von Ärzten und Psychotherapeuten zwischen Mitgliedern der gesetzlichen Krankenkassen und den Beihilfeberechtigten ein "Klassenunterschied" herbeigeführt werde.

Ferner interessiert die Abgeordneten, wann die Regierung die Neuregelung des Psychotherapeutengesetzes auch im Beihilferecht umsetzen will.

Nach Auffassung der Fragesteller hat das Beihilferecht dem Gebot der beruflichen Gleichstellung von approbierten Psychologen und Ärzten bislang nicht ausreichend Rechnung getragen.

Nach der gültigen Rechtslage sei eine Übergangsregelung ausschlaggebend, wonach Leistungen der Psychotherapeuten nur dann beihilfefähig sind, wenn die Behandelnden eine anerkannte Ausbildung nachweisen und am ehemaligen Delegationsverfahren teilgenommen haben.



Deutscher Bundestag * Pressezentrum * Platz der Republik 1 * 11011 Berlin
Tel.: 030/2 27-3 56 42 * Fax: 030/2 27-3 61 91
Verantwortlich: Uta Martensen
Redaktionsmitglieder: Dr. Bernard Bode, Rainer Büscher, Michael Klein, Sabrina Möller,
Dr. Volker Müller, Siegfried Wolf

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2000/0016003
Seitenanfang [TOP]
Druckversion Druckversion
hib - heute im bundestag

Kontakt
Deutscher Bundestag
Pressezentrum
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Tel.: (030) 2 27-3 56 42
Fax: (030) 2 27-3 61 91

Verantwortlich:
Uta Martensen

Redaktionsmitglieder:
Dr. Bernard Bode, Michael Klein, Dr. Volker Müller, Sabrina Sperlich, Siegfried Wolf