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163/2000
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KFZ-STEUER SOLL SICH NACH EMISSIONSAUSSTOSS RICHTEN (UNTERRICHTUNG)

Berlin: (hib/SAM-um) Zur Reduzierung der Ozonbelastung kündigt die Bundesregierung in einem Sofortprogramm die weitere Ausdifferenzierung der emissionsbezogenen Kraftfahrzeugsteuer (KfZ-Steuer) für Pkw zum 1. Januar 2001 an.

Wie aus ihrer Unterrichtung "Sofortprogramm der Bundesregierung zur Verminderung der Ozonbelastung" ( 14/3609) hervorgeht, verfolgt sie damit das Ziel, hochemittierende Personenkraftwagen (Pkw) stärker zu besteuern, damit diese mit Katalysatoren (Kat) nachgerüstet werden bzw. sich der Fahrzeugbestand rascher erneuert.

Die Zahl der Fahrzeuge ohne geregelten Kat oder gleichwertige Technologien solle so bis 2002 halbiert werden.

Des Weiteren plant sie auch die Einführung einer emissionsbezogenen Kfz-Steuer für leichte Nutzfahrzeuge und Motorräder.

Leichte Nutzfahrzeuge sollen nach Gewicht und Emissionsmenge besteuert werden. Motorräder müssen sich erstmals einer Abgasuntersuchung stellen.

Neben dem Verkehrsbereich soll auch die Lack-, Druck- oder Klebstoffindustrie sowie andere Branchen, die in größerem Umfang mit lösemittelhaltigen Stoffen umgehen, zur Senkung von Ozonvorläufersubstanzen veranlasst werden.

Hier setzt die Regierung auf eine Selbstverpflichtung der betreffenden Industriebranchen und möchte dazu die Gespräche mit den Vertretern der Industriebranchen umgehend aufnehmen.

Als weiteres Ziel strebt sie an, die EU-Lösemittelrichtlinie für flüchtige organische Verbindungen (VOC) bis zum 1. Januar 2001 mit weitergehenden nationalen Anforderungen in nationales Recht umzusetzen.



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Verantwortlich: Uta Martensen
Redaktionsmitglieder: Dr. Bernard Bode, Rainer Büscher, Michael Klein, Sabrina Möller,
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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2000/0016302
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