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169/2000
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EHRENPENSION FÜR SED-OPFER EINFÜHREN (GESETZENTWURF)

Berlin: (hib/VOM-nl) Mit einer Ehrenpension in Höhe von 1.000 DM monatlich für die Opfer der SED-Diktatur will die CDU/CSU-Fraktion die "herausragende Bedeutung dieses Widerstands" für das heutige Deutschland hervorheben.

Dazu hat die Fraktion den Entwurf eines dritten SED-Unrechtsbereinigungsgesetzes ( 14/3665) vorgelegt. Der materielle Wert dieser Pension soll dazu beitragen, die fortbestehenden Probleme zu lindern.

Opfer, die am 3. Oktober 1990 ihr 55. Lebensjahr noch nicht vollendet hatten, sollen die Ehrenpension nur zehn Jahre lang in Anspruch nehmen können.

Von 600 auf 1.000 DM anheben wollen die Abgeordneten die einmalige Kapitalentschädigung für die politischen Häftlinge des SED-Regimes, um so die besondere Härte der Haft unter den Bedingungen einer Diktatur zu würdigen, heißt es weiter.

Die bisherige Kapitalentschädigung orientiere sich an dem Satz, wie ihn im Rechtsstaat Inhaftierte erhalten. Die Gefängnisse in der ehemaligen DDR seien aber mit den Haftanstalten des Rechtsstaates in keiner Weise vergleichbar.

Das Gesetz über eine Ehrenpension würde nach den Berechnungen der Abgeordneten Kosten von etwa 1,5 Milliarden DM jährlich verursachen.

Der Bund sollte 60 Prozent, also 900 Millionen DM tragen. Die vorgeschlagene Anhebung der Kapitalentschädigung, die eine Änderung des Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes erforderlich mache, würde zu einmaligen Kosten von etwa 800 Millionen DM führen.

Davon sollte der Bund den Ländern 65 Prozent erstatten, heißt es in dem Gesetzentwurf.



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Verantwortlich: Uta Martensen
Redaktionsmitglieder: Dr. Bernard Bode, Rainer Büscher, Michael Klein, Sabrina Möller,
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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2000/0016906
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