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170/2000
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LÄNDER AN ÄNDERUNGEN DES ENTSORGUNGSKONZEPTES BETEILIGEN (ANTRAG)

Berlin: (hib/RAB-um) Eventuelle Änderungen des Entsorgungskonzeptes für Atommüll sollen nur im Konsens von Bund und Ländern vorgenommen werden.

Dies fordert die CDU/CSU in einem Antrag ( 14/3667). Die Union erwartet außerdem, dass die Bundesregierung ein "zukunftsfähiges" Energiekonzept vorlegt, in dem sie nachweist, wie sie die gesetzten Klimaschutzziele erreichen will.

Der Entsorgungsnachweis dürfe nicht alleine an die Zwischenlager gebunden werden. Nach dem Willen der Antragsteller soll die Regierung ihr Konzept der dezentralen Zwischenlager aufgeben und dazu beitragen, dass Forschung und Kompetenz bei der friedlichen Nutzung der Kernenergie in Deutschland erhalten bleiben.

Zur Begründung heißt es, die Kernenergie leiste einen wichtigen Beitrag zur CO2 -Reduktion und trage dadurch unmittelbar zum Klimaschutz bei.

Die Regierung habe bisher nicht nachgewiesen, wie der klimaneutrale Ausstieg aus der Kernenergie technisch und finanziell zu bewältigen sei.

Internationale Verpflichtungen und die Zusagen Deutschlands für die Europäische Klimapolitik seien nicht mehr erreichbar, da die Kernkraftwerke durch Kohlekraftwerke ersetzen werden sollen.

Die Regierung habe selber die Idee des vollständigen Ersatzes der Kernkraft durch erneuerbare Energien als "abwegig" bezeichnet.

Nach ihren eigenen Prognosen seien durch den Ausstieg mittelbar und unmittelbar 190.000 Arbeitsplätze gefährdet. In den Augen der Union ist der Atomausstieg nicht unumkehrbar. Künftige Bundestage und Regierungen würden dadurch nicht gebunden.



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Verantwortlich: Uta Martensen
Redaktionsmitglieder: Dr. Bernard Bode, Rainer Büscher, Michael Klein, Sabrina Möller,
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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2000/0017005
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