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173/2000
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Innenausschuss

LAMBSDORFF: AUF NAGELPROBE ZUM RECHTSFRIEDEN NICHT VERZICHTEN

Berlin: (hib/WOL-in) Obwohl die Zusagen der US-Regierung zur Sicherung des Rechtsfriedens im Rahmen der Zwangsarbeiterentschädigung "weit über das hinausgehen", was bislang in vergleichbaren Verhandlungen erzielt wurde, lässt es die Situation nicht zu, auf die erste Nagelprobe zum Rechtsfrieden zu verzichten.

Dies erklärte der Beauftragte der Bundesregierung, Graf Lambsdorff, am Freitagmorgen vor dem Innenausschuss.

Der Ausschuss beriet in einer Sondersitzung über die letzten Änderungen zum Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung einer Stiftung "Erinnerung, Verantwortung und Zukunft" ( 14/3459).

Hierzu waren am Donnerstag Änderungsvorschläge aller fünf Fraktionen des Deutschen Bundestages in einem gemeinsamen Änderungsantrag vorgelegt worden.

In seiner Erklärung gegenüber den Abgeordneten unterstrich Graf Lambsdorff, er sei dankbar für die Entscheidung, die Aufteilung an die verschiedenen Opfergruppen mit in das Gesetz aufzunehmen.

Damit sei ein deutliches Zeichen gesetzt, dass man alle Gesprächspartner und nicht nur amerikanische Anwälte ernst nehme.

Lambsdorff sagte, genaue Zahlen über die als "Rest der Welt" bezeichnete Gruppe von Zwangsarbeitern, die seit Kriegsende in alle Richtungen verstreut lebe, kenne niemand.

Dennoch werde damit der absolut gleichberechtigte Anspruch dieser Gruppe deutlich gemacht. In diesem Zusammenhang betonte der Beauftragte der Bundesregierung auch, alle Opfer-Organisationen müssten eindeutig benannt sein, um Verteilungskompetenzen zu regeln.

Die Stiftungsinitiative der deutschen Wirtschaft unterstrich gegenüber dem Ausschuss ebenfalls die Einschätzung von Graf Lambsdorff, mit den Auszahlungen erst zu beginnen, wenn durch Klageabweisung aller anstehenden Anspruchsverfahren eine Einhaltung des Rechtsfriedens eindeutig und unmissverständlich dokumentiert worden sei.

Der Vertreter der Wirtschaftsinitiative bekräftigte den Willen der Industrie, die zugesagten 5 Milliarden DM beizubringen.

Mit den erfolgten Klageabweisungen werde sich die freiwillige Spendenbereitschaft der deutschen Wirtschaft noch eindeutig steigern.

Die SPD erklärte, sie werde in dieser Angelegenheit "nicht über die deutsche Wirtschaft hinweg" entscheiden, wobei Bündnis 90/Die Grünen ergänzten, die Stellungnahme des Bundesfinanzministers zum Schreiben der Initiative der deutschen Wirtschaft werde "als belastbar" eingeschätzt.

Gleichzeitig wandte sich die Fraktion gegen die Einschätzung der CDU/CSU, den Deutschen Bundestag lediglich "als Notar" in diesem einmaligen Gesetzgebungsverfahren und Vertragswerk zu sehen.

Es habe in vielen Punkten Einfluss- und Einwirkungsmöglichkeiten gegeben. Die CDU/CSU hatte noch einmal deutlich gemacht, dass mit diesem Gesetzentwurf die Verantwortung für die Geschichte übernommen werde, aber hinsichtlich ihrer Abgeltung das Verfahren nunmehr abgeschlossen sein müsse.

Sie forderte darüber hinaus, jährlich müsse ein Bericht der Stiftung erfolgen. Ihre Zustimmung zum Gesetzentwurf mit den jetzt vorliegenden Änderungen erklärten auch F.D.P. und PDS.

Von der PDS wurde betont, man habe sich mit großer Mehrheit in der Partei gegen eine vom parlamentarischen Grundsatz her notwendige Oppositionsrolle und für eine einvernehmliche Annahme des Gesetzentwurfs entschieden.



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Verantwortlich: Uta Martensen
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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2000/0017301
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