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176/2000
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AUFNAHME DER ZUSAMMENARBEIT MIT KUBA BESCHLOSSEN (ANTWORT)

Berlin: (hib/WOL-ez) Bundesministerin Heidemarie Wieczorek-Zeul (SPD) hat während ihres Besuches in Kuba im Mai dieses Jahres ein sogenanntes Aide-mémoire über die Aufnahme der Entwicklungszusammenarbeit beider Länder gezeichnet.

Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 14/3659) auf eine Kleine Anfrage der PDS ( 14/3429) mit.

Unter Aide-mémoire ist im diplomatischen Verkehr eine in der Regel während einer Unterredung überreichte knappe schriftliche Zusammenfassung eines Sachverhalts zur Vermeidung von späteren Missverständnissen zu verstehen.

Danach wurden insgesamt fünf Millionen DM für technische Zusammenarbeit (TZ) zugesagt, von denen drei Millionen DM für das Vorhaben zur Bekämpfung der Wüstenbildung und Trockenheit im Osten des Landes bestimmt sind.

Mit den weiteren zwei Millionen DM werde ein Studien- und Fachkräftefonds eingerichtet, mit dem kurzfristige Beratungen oder kleine Einzelmaßnahmen unbürokratisch finanziert werden könnten.

Schwerpunkt der staatlichen Zusammenarbeit, so die Bundesregierung, sollen der Umwelt- und Ressourcenschutz einschließlich erneuerbarer Energiequellen und der Klimaschutz werden.

Dabei sei auch an eine Förderung der nichtstaatlichen und privatwirtschaftlichen Zusammenarbeit gedacht.

Die Regierung erklärt, sie sei der Auffassung, eine Kooperation mit europäischen Regierungen und der EU trage zu einer Verbesserung der Situation der Menschenrechte in Kuba bei.

Eine Embargopolitik lehnt die Regierung nach eigenen Worten ab. Für die Entwicklungszusammenarbeit mit Kuba sollten grundsätzlich die gleichen Ziele gelten wie für andere Entwicklungsländer.

Die Bundesregierung setzt dabei in Kuba auf "Wandel durch Zusammenarbeit", sie will vor allem die Zusammenarbeit des karibischen Inselstaates mit anderen Ländern der Region und mit der EU fördern.

Beide Regierungen beabsichtigten zudem, in jeweils einem afrikanischen und einem lateinamerikanischen Land den Gesundheitssektor zu unterstützen.

Dabei sollen von kubanischer Seite Ärzte und Ärztinnen entsandt werden, während von deutscher Seite in bescheidenem Umfang die benötigten Medikamente und medizinischen Geräte zur Verfügung gestellt werden sollen.

Geregelt wurde laut Antwort an die PDS auch die Lösung der Schuldenfrage für Kuba. Danach sei am 25. Mai 2000 ein Umschuldungsabkommen mit Kuba geschlossen worden, welches die Rückzahlung aller deutschen Forderungen regele und auch eine "sehr großzügige", für Havanna tragbare Regelung der Ex-DDR-Forderungen vorsehe.

Ein vollständiger Schuldenerlass, so die Regierung, komme im Fall Kubas nicht in Betracht, da es schon aufgrund seines Pro-Kopf-Einkommens nicht zu den im Rahmen der Kölner Schuldeninitiative zugangsberechtigten Ländern gehöre.

Die deutsche Delegation, der sowohl Vertreter von Nichtregierungsorganisationen (Miserior, Evangelische Zentralstelle, Deutsche Welthungerhilfe) als auch Vertreter der deutschen Wirtschaft angehörten, traf sich in Kuba nach Angaben der Regierung auch mit Vertretern der katholische Kirche, mit dem evangelischen kubanischen Kirchenrat sowie mit oppositionellen Gruppen und Menschenrechtsorganisationen zu Gesprächen.



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Verantwortlich: Uta Martensen
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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2000/0017606
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