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178/2000
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Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

VERBESSERUNGEN FÜR JUNGE FAMILIEN BESCHLOSSEN

Berlin: (hib/MAR-fa) Der Familienausschuss hat am Mittwochvormittag den von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf zur Änderung des Bundeserziehungsgeldgesetzes ( 14/3553) in geänderter Fassung gegen mehrheitlich angenommen.

Ziel der Gesetzesänderung sind angemessene strukturelle Verbesserungen bei Erziehungsgeld und Erziehungsurlaub einschließlich einer erleichterten Teilzeitarbeit während dieser Zeit.

Ein wortgleicher Gesetzentwurf von SPD und Bündnis 90/Die Grünen ( 14/3118) wurde für erledigt erklärt.

Nach dem vorliegenden Entwurf soll die seit 1986 unveränderte Einkommensgrenze ab dem siebten Lebensmonat des Kindes, die etwa mit dem Jahres-Nettoeinkommen vergleichbar ist, je nach Familiengröße um rund zehn bis zwölf Prozent steigen.

Sie erhöhe sich damit für Eltern mit einem Kind von 29.400 DM auf 32.200 DM (für Alleinstehende mit einem Kind von 23.700 auf 26.400 DM.

Neben dem monatlichen Regelbetrag von 600 DM Erziehungsgeld bis zum zweiten Geburtstag des Kindes sieht der Gesetzentwurf alternativ ein budgetiertes Erziehungsgeld von 900 DM monatlich vor, das nur im ersten Lebensjahr des Kindes und unter Verzicht auf einen Teil des sonstigen Gesamtbetrages gezahlt werden soll.

Weiter ist laut Entwurf unter anderem ein Rechtsanspruch auf Reduzierung der Arbeitszeit vorgesehen.

Auch sollen Eltern den Erziehungsurlaub künftig ganz oder zeitweise auch gemeinsam nehmen können, wobei sich dadurch seine Gesamtdauer von bis zu drei Jahren für jedes Kind nicht verlängert.

Daneben soll die Möglichkeit geschaffen werden, bis zu zwölf Monate des Erziehungsurlaubs auch noch bis zum achten Geburtstag zu nehmen, vorbehaltlich der Zustimmung des Arbeitgebers.

Von Seiten der SPD und Bündnis 90/Die Grünen, der CDU/CSU und der F.D.P. lagen Änderungsanträge vor. Der Ausschuss beschloss auf Vorschlag sowohl der Koalition als auch der CDU/CSU-Fraktion, die zulässige Arbeitszeit während des Erziehungsurlaubs von 19 auf 30 Stunden zu erhöhen.

Andere Änderungen der CDU/CSU sowie die Vorschläge der F.D.P. fanden keine Mehrheit. Dagegen wurde weiteren Änderungsvorschlägen von SPD und Bündnisgrünen zugestimmt.

So kann etwa der Erziehungsurlaub auf bis zu vier statt bisher drei Teilabschnitte verteilt oder die Entscheidung für das budgetierte Erziehungsgeld "in Fällen besonderer Härte" revidiert werden.

Die Bundesregierung wird außerdem verpflichtet, bis zum 1. Juli 2004 einen Bericht über die Auswirkungen der Regelungen zu Erziehungsurlaub und Teilzeitarbeit im Erziehungsurlaub sowie über die gegebenenfalls notwendige Weiterentwicklung dieser Vorschriften vorzulegen.

Ferner wird der Begriff "Erziehungsurlaub" im Bundeserziehungsgeldgesetz und in allen übrigen bundesrechtlichen Vorschriften durch den Begriff "Elternzeit" ersetzt.

Die SPD bezeichnete das Gesetz als "wesentliches Kernstück" in der Familienpolitik, das einen "Paradigmenwechsel" darstelle.

Nach Ansicht von Bündnis 90/Die Grünen trägt es dazu bei, die partnerschaftliche Betreuung der Kinder zu gewährleisten, und kommt insbesondere den Vätern entgegen.

Die Unionsfraktion stellte dagegen fest, bei dem Gesetz gehe es im Wesentlichen um Umverteilung, substanzielle große Veränderungen seien nicht gegeben.

Sie plädierte für eine Streichung der Budget-Regelung sowie eine Dynamisierung der Freibeträge und kündigte einen Entschließungsantrag für die Plenarberatung an.

Die F.D.P. befürchtet aufgrund des Gesetzes eine Verschlechterung der Beschäftigungsmodalitäten von Frauen in der Wirtschaft.

Ihrer Ansicht nach könnten sich solche "Schutzgesetze" auch in "Beschäftigungsfallen hineinsteigern". Die PDS stellte fest, dass das Gesetz das Problem der Vereinbarkeit von Beruf und Familie nicht löse.

Es sei ein arbeitsmarktpolitisches Instrument, um Frauen aus dem Beruf zu drängen. Dem wurde von Seiten der Koalition und der Regierung energisch widersprochen.

Die im Zusammenhang mit dem Gesetzentwurf beratenen Anträge der PDS "Ausbau eines bedarfsgerechten und öffentlich geförderten Betreuungs- und Freizeitangebotes für Kinder bis zu 14 Jahren" ( 14/2758) und "Vereinbarkeit von Beruf und Kinderbetreuung für Frauen und Männer" ( 14/2759) sowie der F.D.P. "Erziehungszeit statt Erziehungsurlaub" ( 14/3192) wurden abgelehnt.



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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2000/0017801
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