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193/2000
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CHIP-KARTEN SOLLEN DIENSTLEISTUNGEN VEREINFACHEN HELFEN (ANTWORT)

Berlin: (hib/BOB-bf) Die Einführung von sogenannten Chip-Karten für Studierende ist nach Auskunft der Bundesregierung weitgehend unabhängig von der Diskussion über Studienkonten, Semesterguthaben und Studiengebühren zu sehen.

Wie die Regierung in ihrer Antwort ( 14/3890) auf eine Kleine Anfrage der PDS ( 14/3709) mitteilt, sollen die Chip-Karten in erster Linie verschiedene Dienstleistungen mit Hilfe neuer technischer Möglichkeiten vereinfachen helfen, welche die Hochschulen für die Studierenden erbringen.

Dies reiche von Verwaltungsvorgängen über die Nutzung der Bibliothek, bis hin zur bargeldlosen Zahlung in der Mensa oder beim Kopieren.

Die Regierung begrüße deshalb grundsätzlich, dass Verfahren genutzt würden, die sich den Möglichkeiten der modernen Informations- und Kommunikationstechniken auch in Deutschland bedienten.

Dies reduziere Kosten und Aufwand und vereinfache bürokratische Abläufe. Selbstverständlich sei, dass dabei die Bestimmungen des geltenden Datenschutzgesetzes beachtet werden müssten, so die Regierung weiter.



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Verantwortlich: Uta Martensen
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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2000/0019304
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