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224/2000
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1. Untersuchungsausschuss "Parteispenden"

HÜRLAND-BÜNING VERWEIGERT AUSSAGE

Berlin: (hib/MAR-bn) Agnes Hürland-Büning (CDU) hat bei ihrer zweiten Vernehmung vor dem Parteispenden-Untersuchungsausschuss am Donnerstagvormittag die Aussage verweigert.

Während die ehemalige Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesminister der Verteidigung bei ihrer ersten Vernehmung am 27. April dieses Jahres dem Ausschuss noch Rede und Antwort gestanden hatte, berief sie sich jetzt auf ein umfassendes Auskunftsverweigerungsrecht wegen der gegen sie laufenden staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen.

Auch der ehemalige Thyssen-Manager Herbert Ernst Gatzen machte unter Berufung auf ein Ermittlungsverfahren von seinem Auskunftsverweigerungsrecht Gebrauch.

Der Ausschuss billigte beiden Zeugen dieses Recht zu und erklärte die Vernehmung von Hürland-Büning für abgeschlossen.

Als dritter Zeuge war der Bundesgeschäftsführer der CDU, Willi Hausmann, geladen. Er erklärte eingangs, aus eigener Kenntnis zum Untersuchungsgegenstand des Ausschusses keine Angaben machen zu können, da er erst seit Januar 1999 CDU-Bundesgeschäftsführer sei.

Ab November 1999 habe er jedoch die Aufklärungsarbeit der CDU koordiniert. Wie Hausmann feststellte, ergaben die Überprüfungen eindeutig, dass es bestimmte Konten, so etwa ein Pool-Konto, gab, die nicht im Rechenwerk der CDU enthalten waren.

Nach dem Sinn des Systems befragt, vermutete er, "man wollte offensichtlich verhindern, dass jemand auf das Pool-Konto Rückschlüsse ziehen kann". Für ihn sei dies nicht nachvollziehbar.



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Verantwortlich: Uta Martensen
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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2000/0022401
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