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245/2000
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FREIHAFEN EMDEN UM DREI VIERTEL DER FLÄCHE VERKLEINERN (GESETZENTWURF)

Berlin: (hib/SAM-fi) Der Freihafen Emden soll um fast drei Viertel seiner jetzigen Fläche verkleinert werden.

Dazu hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf ( 14/4223) vorgelegt. Ziel sei es, das derzeitige Freihafengebiet wirtschaftlich effektiver zu nutzen und die Betriebskosten für den Freihafen zu senken.

Dadurch sollen auch die Kosten für eine EU-rechtlich zwingend erforderliche Erneuerung des Freihafenzauns wesentlich reduziert werden.

Unabhängig von der bevorstehenden Verkleinerung der Freihafenfläche erwarte die niedersächsische Landesregierung, dass in den nächsten Jahren aufgrund besserer wirtschaftlicher Rahmenbedingungen wieder eine begrenzte Erweiterung der Freihafenfläche geboten sein werde. Um auf neue wirtschaftliche Bedingungen kurzfristig reagieren zu können, werde das Finanzministerium durch die Gesetzesinitiative deshalb befristet ermächtigt, den Freihafen bei Bedarf um eine genau bezeichnete Fläche durch Rechtsverordnung wieder zu erweitern.



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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2000/0024505
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