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253/2000
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BETRIEBE DURCH FÖRDERUNG IN DEUTSCHLAND HALTEN (ANTWORT)

Berlin: (hib/VOM-wi) Ziel der Förderung von Investitionen im Zusammenhang mit Betriebsverlagerungen ist es, eine Entscheidung zu Gunsten eines inländischen Standorts in einer strukturschwachen Region herbeizuführen.

Dies betont die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 14/4203) auf eine Kleine Anfrage der PDS-Fraktion ( 14/4111), in der auf die Vergabe von Mitteln aus der Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GA) abgehoben wird.

Wenn die Betriebsverlagerung zu einem anderen Standort innerhalb Deutschlands erfolge, dann entstünden dort inländische Arbeitsplätze, so die Regierung.

Selbst wenn die Zahl dieser Arbeitsplätze geringer sei als am bisherigen Standort, so sei dies aus volkswirtschaftlicher Sicht immer noch positiver zu bewerten als eine Verlagerung des Betriebes und damit verbunden auch der Arbeitsplätze ins Ausland.

Bund und Länder hielten daher aus regionalwirtschaftlicher und auch aus gesamtwirtschaftlicher Sicht eine Fördermöglichkeit von Investitionen im Zusammenhang mit Betriebsverlagerungen für erforderlich.

Die Fördervoraussetzungen sei nach übereinstimmender Fassung von Bund und Ländern auch dann erfüllt, wenn am alten Standort mehr Arbeitsplätze abgebaut werden als am neuen Standort entstehen.



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Verantwortlich: Uta Martensen
Redaktionsmitglieder: Dr. Bernard Bode, Rainer Büscher, Michael Klein, Sabrina Möller,
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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2000/0025311
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