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272/2000
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ZINSABFÜHRUNGEN FÜR FONDS "DEUTSCHE EINHEIT" SENKEN (GESETZENTWURF)

Berlin: (hib/BOB-fi) Die Zins- und Tilgungsabführungen (Annuitäten) an den Fonds "Deutsche Einheit" sollen auch in den Jahren 2001 bis 2003 von 10 auf 6,8 Prozent abgesenkt bleiben.

Dies sieht ein Gesetzentwurf des Bundesrates ( 14/4436) vor. Eine derartige Regelung bestand den Angaben zufolge bereits für die Jahre 1998 bis 2000. Nach dem ursprünglichen Gesetz betragen die Annuitäten den Angaben zufolge 10 Prozent der vom Fonds aufgenommenen Kredite von 95 Milliarden DM.

Durch die vorgeschlagene Maßnahme, so die Länderkammer, werde der Schuldendienst auch in den folgenden Jahren bis 2003 auf dem Niveau von jährlich 6,46 Milliarden DM gehalten.

Im Verhältnis zum ursprünglichen Schuldendienst von jährlich 9,5 Milliarden DM betrage die Gesamtentlastung in den Jahren 2001 bis 2003 jeweils 3,04 Milliarden DM.

Der Bundesrat begründet seinen Vorstoß mit der "anhaltend günstigen Zinsentwicklung". Dadurch gewonnene Spielräume könnten dazu genutzt werden, die Belastungen der Haushalte der alten Bundesländer und des Bundes zu mindern.

Die Länderkammer beziffert die Entlastung der alten Länder in 2001 auf 1,82 Milliarden DM, im Folgejahr auf 1,67 Milliarden DM und 2003 Auf 1,52 Milliarden DM.

Der Bundeshaushalt werde im kommenden Jahr um knapp 1,22 Milliarden DM entlastet, in 2002 um 1,37 Milliarden DM und 2003 um 1,52 Milliarden DM.

Die Bundesregierung hat zwischenzeitlich in ihrer Stellungnahme deutlich gemacht, dass sie dem Entwurf zustimmt.



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Verantwortlich: Uta Martensen
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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2000/0027205
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