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286/2000
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Ausschuss für Arbeit und Sozialordnung

"SACHGERECHTE RISIKOVERTEILUNG ZWISCHEN DEN SOZIALSYSTEMEN"

Berlin: (hib/RAB-as) Als "sachgerechte Risikoverteilung zwischen den Sozialversicherungssystemen" hat die SPD am Mittwochvormittag die im Zusammenhang mit der geplanten Reform der Erwerbs- und Berufsunfähigkeitsrenten gefundene Lösung der Koalitionsfraktionen bezeichnet.

Die voraussichtlichen Mehrkosten würden auf faire Weise zwischen der Renten-, Arbeitslosen- und Krankenversicherung verteilt, hieß es in der Sitzung des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung weiter.

SPD und Bündnis 90/Die Grünen hatten einen Gesetzentwurf vorgelegt, mit dem die bisherigen Renten wegen Berufs- und Erwerbsunfähigkeit durch eine zweistufige Erwerbsminderungsrente ersetzt werden sollen.

Die Berufsunfähigkeitsrente soll für Versicherte wegfallen, die bei In-Kraft-Treten der Reform noch nicht 40 Jahre alt sind.

Außerdem ist im Gesetzentwurf vorgesehen, die Altersgrenze bei der Rente für Schwerbehinderte stufenweise auf das 63. Lebensjahr anzuheben.

Ein Vertreter der Bundesregierung erklärte im Ausschuss, die Koalition habe Ausgleichsmaßnahmen vereinbart, falls die auf die Krankenversicherungen zukommenden Mehrkosten die geschätzten 250 Millionen DM im Jahr übersteigen würden.

Dies könne zum Beispiel durch Änderungen im Altersvermögensgesetz geschehen.

Die SPD führte in der Diskussion aus, die Krankenversicherungen würden unter anderem durch den von der Regierung vorgelegten Gesetzentwurf zur Neuregelung von Einmalzahlungen wie Weihnachts- und Urlaubsgeld entlastet und könnten die Mehrkosten verkraften.

Die CDU/CSU stellte fest, dass 90 Prozent der im Regierungsentwurf vorgesehenen Reformen von der vorherigen Regierung bereits beschlossen worden seien.

Dies betreffe vor allem die Anhebung der Altersgrenze für Schwerbehinderte und die vorgesehene Teilzeitregelung.

Es sei völlig unklar, auf welche Weise die Koalition mögliche Mehrkosten der Krankenversicherung auffangen wolle.

Der Prozess sei intransparent, da bisher keine Gesetzesvorlagen zu diesem Thema vorgelegt worden seien.

Auch sei es nicht sinnvoll, bereits jetzt über den Entwurf hinausgehende Änderungen anzukündigen. Bündnis 90/Die Grünen vertraten die Auffassung, mit der getroffenen Vereinbarung könnten Steigerungen der Lohnnebenkosten vermieden werden.

Dies habe entscheidende Bedeutung für den Arbeitsmarkt. Der jetzigen Regierung sei es im Gegensatz zu ihren Vorgängerinnen gelungen, die Beitragssätze der Krankenkassen stabil zu halten.

Nach Ansicht der F.D.P. soll der gefundene Kompromiss vertuschen, dass die Koalition sich nicht einig ist.

Das Arbeitsministerium wisse bereits jetzt, welche Mehrkosten zu erwarten seien. Das Vorgehen von SPD und Bündnisgrünen schaffe keine Klarheit über die Haushaltslage.

Die PDS warf der Bundesregierung vor, die Betroffenen würden mit dem eingebrachten Gesetzentwurf nicht berücksichtigt.

Vor allem die Anhebung der Altersgrenze für Schwerbehinderte sei sozial ungerecht. Es werde auf Kosten der chronisch Kranken gespart.



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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2000/0028601
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