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011/2001
Stand: 17.01.2001
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Kernaufgaben des Instituts für Sportwissenschaft sollen erhalten bleiben

Sportausschuss/

Berlin: (hib/RAB) Die Kernaufgaben des Kölner Bundesinstituts für Sportwissenschaft sollen auch nach dem geplanten Umzug nach Bonn erhalten bleiben. Dies hat ein Vertreter der Bundesregierung am Mittwochnachmittag im Sportausschuss mitgeteilt. Weiter hieß es, das Institutsgebäude in Köln solle verkauft werden. Die Erlöse in Höhe von zirka 10 Millionen DM sollten in die geplante nationale Doping-Agentur fließen. Durch Straffung der Verwaltung, Kostenerstattungen für den Sportstättenbau und den Umzug in die Liegenschaften des Statistischen Bundesamtes in Bonn könnten fast 4 Millionen eingespart werden, die die Konsolidierung des Bundeshaushalts vorantreiben würden. Des Weiteren kündigte die Exekutive an, die wissenschaftlichen Kapazitäten des Instituts auszubauen und die Forschung im Bereich Behindertensport auszuweiten.

Die CDU/CSU sprach sich im Ausschuss für den Erhalt des Bundesinstituts in Köln aus. Die Behörde bilde mit den umliegenden Einrichtungen wie zum Beispiel der Deutschen Sporthochschule ein Verbundsystem, das der sportwissenschaftlichen Forschung und Förderung in höchstem Maße förderlich sei. Außerdem sei nicht zu erwarten, dass die Liegenschaft in Köln 10 Millionen DM einbringe. Die SPD bezeichnete es als "hervorragende Idee", die aus dem Verkauf des Gebäudes erzielten Mittel für die nationale Doping-Agentur einzuplanen. Die Fraktion vertrat die Meinung, der Umzug nach Bonn sei auf Grund der angestrebten Haushaltskonsolidierung sinnvoll. Die Liberalen lehnten die Pläne der Regierung ab, weil durch den Standortwechsel wichtige Verbindungen des sportwissenschaftlichen Instituts zu dessen Umgebung in Köln abgeschnitten würden. Da der Verwaltungsapparat des Statistischen Bundesamtes in Zukunft genutzt werden könne, seien aber in der Tat Einsparungen zu erwarten. Auch die PDS zeigte Verständnis für die Einsparungsbemühungen der Regierung, sprach sich aber dafür aus, Forschung und Praxis nicht zu trennen und das Bundesinstitut in Köln zu belassen.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2001/2001_011/02
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