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021/2001
Stand: 25.01.2001
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Abschreibungsbedingungen nicht verschlechtern

/Finanzen/Antrag/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/VOM) Die Bundesregierung soll die im Dezember vom Bundesfinanzministerium bekannt gemachte AfA ("Absetzung für Abnutzung")-Tabelle für die allgemein verwendbaren Anlagegüter zurücknehmen und darauf verzichten, die Branchentabellen wie vorgesehen an die technische Nutzungsdauer anzupassen. Dies verlangt die CDU/CSU-Fraktion in einem Antrag ( 14/5134). Statt dessen sollte die Regierung unter Beteiligung der Wirtschaft "sachgerechte Abschreibungstabellen" erstellen und dafür sorgen, dass die Unternehmen die in bisherigen Abschreibungstabellen enthaltenen Nutzungsdauern bei Anschaffungen oder bei der Herstellung von Wirtschaftsgütern bis zur Bekanntgabe der neuen Tabellen weiterhin anwenden können.

Die vorgenommene Verlängerung der Abschreibungsdauern treffe kleinere und mittlere Unternehmen besonders stark, weil die beschlossenen Steuerentlastungen für diese im Wesentlichen erst im Jahr 2005 wirksam würden. Sie sei auch ökologisch kontraproduktiv, weil veraltete Technik künftig länger genutzt werden müsse, heißt es in dem Entwurf. Aus dem Urteil des Bundesfinanzhofs aus dem Jahre 1997, das als Begründung für die Verlängerung der Fristen herangezogen worden sei, ergebe sich keineswegs die Notwendigkeit, bei allen Wirtschaftsgütern ausschließlich auf die technische Nutzungsdauer abzustellen und damit realitätsfremde Abschreibungssätze festzulegen. Eine solche restriktive Beurteilung werde den Erfordernissen einer dynamischen Wirtschaftentwicklung nicht gerecht, so die Union. Vielmehr müssten technische und betriebswirtschaftliche Aspekte maßgebend sein.

Mit einer weiteren Initiative will die größte Oppositionsfraktion erreichen, dass bei der Bemessung der Nutzungsdauer von Wirtschaftsgütern auch betriebswirtschaftliche Erwägungen einfließen. Dazu hat sie einen Gesetzentwurf zur Verbesserung der Abschreibungsbedingungen ( 14/5135) vorgelegt, durch den das Einkommensteuergesetz und das Steuer-Euroglättungsgesetz geändert werden sollen. Die vorgeschlagene Neuregelung ermögliche es, Abschreibungstabellen zu erarbeiten, welche die Informationserfordernisse des heutigen Wirtschaftslebens berücksichtigen. Darüber empfehlen die Abgeordneten, die Abschreibungsgrenze für geringwertige Wirtschaftsgüter von bis 800 DM (410 Euro) auf 800 Euro anzuheben.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2001/2001_021/03
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