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030/2001
Stand: 05.02.2001
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Regulierungsbehörde will über Netzzugang der Wettbewerber entscheiden

/Wirtschaft/Antwort

Berlin: (hib/VOM) Die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post will noch im Februar entscheiden, ob die Wettbewerber der Deutschen Telekom einen Anspruch darauf haben, deren Netz auf der letzten Meile zwischen der Verbindungsstelle und dem Endkunden mitzubenutzen. Dies erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 14/5195) auf eine Kleine Anfrage der F.D.P.-Fraktion ( 14/4957). Anträge von Wettbewerbern auf dem Gebiet der breitbandigen Datendienste lägen bereits vor. Die Entscheidung hänge davon ab, ob die Regulierungsbehörde einen solchen "shared access" als wesentliche Leistung im Blick auf die Entwicklung des Wettbewerbs einstuft. Die Regierung selbst hält nach eigenen Angaben ein möglichst schnelles und breites Angebot an breitbandigen Zugängen für erstrebenswert. Sie sei zuversichtlich, dass sowohl nachfragegerechte Angebote als auch eine große Anbietervielfalt erreicht werden könnten. Eine hohe Wettbewerbsintensität im Markt für breitbandige Zugangsdienste sorgt nach Regierungsangaben dafür, dass die Kunden in den Genuss preisgünstiger Angebote kommen. Der Regulierungsrahmen gewährleiste, dass sich effiziente und innovative Wettbewerber auch künftig am Markt behaupten könnten. Wie es in der Antwort weiter heißt, prüft die Regulierungsbehörde derzeit auch, ob die digitale Teilnehmerverbindung DSL (Digital Subscriber Line) ein neuer eigener Markt ist und ob die Deutsche Telekom beim Angebot von DSL-Leistungen über eine marktbeherrschende Stellung verfügt.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2001/2001_030/06
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