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039/2001
Stand: 12.02.2001
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Ende 1999 gab es rund 6,6 Millionen Schwerbehinderte

/Arbeit und Soziales/Antwort

Berlin: (hib/RAB) Ende 1999 gab es in der Bundesrepublik rund 6,6 Millionen Schwerbehinderte mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 Prozent. Dies erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 14/5206) auf eine Kleine Anfrage der F.D.P. ( 14/4958). Mehr als die Hälfte der Betroffenen sei über 65 Jahre alt, heißt es weiter. Unterteilt nach Art der (schwersten) Behinderung seien Funktionsbeeinträchtigungen von inneren Organen bzw. Organsystemen mit insgesamt 1,7 Millionen Fällen am häufigsten vorgekommen. Laut Bundesregierung wurden 990.000 Querschnittslähmungen, zerebrale Störungen, geistig-seelische Behinderungen und Suchtkrankheiten, 926.000 Funktionseinschränkungen von Gliedmaßen und 863.000 Funktionseinschränkungen der Wirbelsäule und des Rumpfes und Deformierungen des Brustkorbes festgestellt. Aus diesen Daten lasse sich für fast alle Behinderungsarten eine erhebliche altersbedingte Zunahme ablesen, heißt es in der Antwort. Da die Zahl älterer Menschen im Verhältnis zu den jüngeren steige, werde es eine entsprechende Entwicklung der Behindertenzahlen geben.

Weiter erklärt die Regierung, im Rahmen des geplanten Gleichstellungsgesetzes für behinderte Menschen werde eine gesetzliche Definition der "Barrierefreiheit" vorgeschlagen. Im Wohnungsbaurecht des Bundes solle das barrierefreie und behindertengerechte Bauen durch Verankerung des allgemeinen Fördergrundsatzes gestärkt werden. Danach sei beim Wohnungsbau und bei der Altbaumodernisierung den Anforderungen des barrierefreien Bauen Rechnung zu tragen. Mit einer weiteren Regelung will die Exekutive notwendigen Mehraufwand zusätzlichen fördern, wenn auf Grund spezifischer Behinderungen besondere bauliche Maßnahmen erforderlich würden. Zum von SPD und Bündnis 90/Die Grünen vorgelegten Entwurf des neunten Buches Sozialgesetzbuchs (SGB IX, 14/5074) heißt es, dieses sehe vor, dass der barrierefreie Zugang zu den Sozialleistungen und den Verwaltungs- und Dienstgebäuden der Rehabilitationsträger gesichert sein müsse.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2001/2001_039/02
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