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070/2001
Stand: 14.03.2001
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Berechtigungsschein für Herstellung von Kfz-Kennzeichen abgelehnt

/Verkehr und Bauwesen/Antwort

Berlin: (hib/RAB) Die Bundesregierung hat es abgelehnt, für die Herstellung, Vertrieb und Ausgabe von Kraftfahrzeug-Kennzeichen einen amtlichen Berechtigungsschein einzuführen. In ihrer Antwort ( 14/5426) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU ( 14/5296) erklärt sie, der verwaltungsmäßige und finanzielle Aufwand für die Einführung eines amtlichen Berechtigungsscheinverfahrens sei zu hoch. Außerdem fehlten Erkenntnisse über den kriminologischen Stellenwert des Kennzeichenmissbrauchs beim Diebstahl von Kraftfahrzeugen. Mit einem solchen Verfahren könnten Straftaten mit Fahrzeugen, insbesondere die illegale Benutzung von Kfz-Kennzeichen von stillgelegten oder abgemeldeten Fahrzeugen, nicht wirksam bekämpft werden.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2001/2001_070/03
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