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098/2001
Stand: 03.04.2001
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Regierung benennt Ziel der programmorientierten Förderung der HGF

/Bildung und Forschung/Antwort

Berlin: (hib/MAR) Ziel der programmorientierten Förderung der Hermann von Helmholtz-Gemeinschaft Deutscher Forschungszentren (HGF) ist nach Angaben der Bundesregierung nicht allein die Anregung des Wettbewerbs der Zentren untereinander, sondern auch die Verbesserung von Kooperation und Synergieeffekten. Wie aus der Antwort ( 14/5706) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion ( 14/5506) weiter hervorgeht, hält die Regierung in Übereinstimmung mit der Stellungnahme des Wissenschaftsrates die alternativ erwogene Weiterentwicklung eines "Strategiefonds" nicht für sinnvoll. Eine auf Projekte abstellende Förderung, so die Begründung, erfasse die Tätigkeit der Zentren nicht hinreichend breit und nicht im erforderlichen Zusammenhang. Sie würde auch dem für die Zentren notwendigen längerfristigen Planungshorizont nicht gerecht.

Die Bestimmung der Programmbereiche, erläutert die Regierung, sei ein "anpassungsfähig angelegter Prozess", bei dem sie insbesondere an Punkten wichtiger Weichenstellungen oder in Bereichen mit besonderem Konfliktpotenzial eine breite Beteiligung gewährleisten wolle. Als Ausgangspunkt für die kontinuierliche weitere Diskussion seien nach dem zur Zeit verhandelten Satzungsentwurf für die HGF die sechs Programmbereiche Struktur der Materie, Umwelt- und Geoforschung, Verkehr und Weltraum, Gesundheit, Energie und Schlüsseltechnologien vorgesehen. Diese entsprächen bis auf den Teilbereich Verkehr, dessen Einordnung zur Zeit noch überprüft werde, auch bereits der Systematik des derzeitigen zentrenübergreifenden Programmbudgets der HGF, heißt es weiter. Das Budget der einzelnen Programmbereiche werde durch Vorgaben der Zuwendungsgeber für die jeweilige Bewertungsperiode festgelegt. Die Finanzvolumina, so die Regierung, sollen sich im Ausgangspunkt am Umfang der laufenden finanziellen Förderung dieser Bereiche durch Bund und Länder orientieren.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2001/2001_098/05
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