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106/2001
Stand: 06.04.2001
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Regierung will Emissionen an Tankstellen reduzieren

/Umwelt/Antwort

Berlin: (hib/VOM) Die Bundesregierung will einen ausreichenden Wirkungsgrad der Gasrückführungssysteme an den Tankstellen durch eine bessere Überwachung sicherstellen. Ziel sei es, die Ozonbelastung zu vermindern, teilt die Regierung in ihrer Antwort ( 14/5664) auf eine Kleine Anfrage der F.D.P.-Fraktion ( 14/5512) mit. Bei einer nicht oder nicht ausreichend funktionierenden Gasrückführung würden hochkonzentrierte Benzindämpfe in den "unmittelbaren Aufenthalts- und Atmungsbereich" von Menschen ausgestoßen. Das Bundesumweltministerium habe einen Referentenentwurf für eine Novelle der Bundesimmissionsschutzverordnung vorgelegt. Dagegen habe die Mineralölwirtschaft Einwände vor allem zum technischen Erprobungsstand und zur Angemessenheit von automatischen technischen Überwachungseinrichtungen für Gasrückführungssysteme vorgebracht. Weiter heißt es in der Antwort, das Ministerium habe vor zwei Jahren versucht, eine Selbstverpflichtung der Mineralölwirtschaft zu erreichen, wobei eine von allen akzeptierte, tragfähige Lösung nicht gefunden worden sei. Danach sollten bis spätestens Ende 2002 die Tankstellen mit technischen Einrichtungen zur automatischen Überwachung der Funktionsfähigkeit der betriebenen Gasrückführungssysteme ausgerüstet werden. Nach Auffassung der Regierung haben die derzeit auf dem Markt verfügbaren Systeme einen ausgereiften technischen Stand.

Nach vom Umweltbundesamt herausgegebenen Daten hätten sich die Gesamt-Kohlenwasserstoffemissionen (ohne Methan) für die Herstellung und Verteilung von Otto-Kraftstoffen 1999 auf 54.000 Tonnen belaufen, teilt die Regierung mit. Der Umschlag an den Tankstellen sei daran mit etwa 27.000 Tonnen beteiligt. Den Gesamtinvestitionsbedarf an den Tankstellen schätzt sie auf etwa 150 bis 200 Millionen DM. Die Installationskosten für die Nachrüstung einer Tankstelle mit vier Mehrproduktzapfsäulen mit einer automatischen Überwachungseinrichtung lägen nach Aussagen des Umweltbundesamtes bei maximal 10.000 DM, wie die Regierung mitteilt.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2001/2001_106/03
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