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109/2001
Stand: 11.04.2001
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Im Jahr 2000 war ein Arbeitsvermittler für rund 600 Arbeitsuchende zuständig

/Arbeit und Soziales/Antwort

Berlin: (hib/RAB) Im Jahr 2000 war ein Arbeitsvermittler in den Arbeitsämtern im Bundes- und Jahresdurchschnitt für rund 600 Arbeitsuchende zuständig. In einer Antwort der Bundesregierung ( 14/5867) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU ( 14/5596) heißt es weiter, von den 600 Arbeitsuchenden seien im Durchschnitt etwa 475 arbeitslos gewesen. Die Bundesregierung überlegt nach eigenen Angaben derzeit, ob Arbeitsämter in Zukunft zusammen mit den Arbeitslosen sofort nach Beginn der Erwerbslosigkeit Eingliederungspläne erarbeiten sollen. Diese könnten auf die individuellen Fähigkeiten und der Eignung des Arbeitslosen in Verbindung mit den Möglichkeiten des in Betracht kommenden Arbeitsmarktes basieren. Es gehe um systematische, individualisierte, dokumentierte und verbindliche Hilfe im Sinne eines Fallmanagements für arbeitlose Arbeitnehmer. Inhalt solcher Eingliederungspläne seien die vermittlerischen Bemühungen des Arbeitsamtes und die vom Arbeitslosen zu erwartenden eigenen Bemühungen. Im Vordergrund der vorgesehenen Änderungen stünden nicht mögliche Sanktionen. Arbeitsvermittler und Arbeitslose sollten vielmehr künftig gemeinsam die Schritte festlegen, die erforderlich seien, um eine schnellstmögliche berufliche Wiedereingliederung zu erreichen. Soweit im Einzelfall die Erwerbslosen die erforderliche Zusammenarbeit verweigerten, reiche die vorhandene gesetzliche Sanktionsmöglichkeit im Wesentlichen aus. Die Bundesregierung erklärt weiter, im vergangenen Jahr seien im verstärkten Maße Erfolge insbesondere bei der Integration von Langzeitarbeitslosen in den Arbeitsmarkt erzielt worden. Die Arbeitsämter hätten im Rahmen ihrer Bemühungen die ihnen zur Verfügung stehenden Instrumente der aktiven Arbeitsförderung eingesetzt.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2001/2001_109/07
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