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178/2001
Stand: 26.06.2001
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"Aufnahme von Kinderrechten in Verfassung nicht erforderlich"

/Familie/Unterrichtung

Berlin: (hib/MAR) Die amtierende Bundesregierung teilt die Auffassung der Vorgängerregierung, dass eine Aufnahme von Kinderrechten in die Verfassung nicht erforderlich ist. Deutschland weise einen hohen Standard bezüglich der Berücksichtigung von Kinderrechten in Verfassung und Gesetzgebung auf, stellt die Regierung in ihrem als Unterrichtung vorgelegten zweiten Bericht an die Vereinten Nationen ( 14/6241) zur Durchführung der Konvention über die Rechte des Kindes weiter fest. Mit dem Bericht kommt die Regierung der in der UN-Kinderrechtskonvention unter anderem eingegangenen Verpflichtung nach, im Fünf-Jahres-Abstand die Maßnahmen zur Verwirklichung der in diesem Übereinkommen anerkannten Rechte und die dabei erzielten Fortschritte darzustellen. Der Berichtszeitraum endet im April 1999.

Als wesentliche Maßnahmen zur weiteren Verbesserung der Kinderrechte nennt die Regierung für den Berichtszeitraum die Reform des Kindschaftsrechts und des Jugendarbeitsschutzgesetzes, Verbesserungen beim Familienleistungsausgleich, die Aufnahme eines ausdrücklichen Diskriminierungsverbots für Behinderte in das Grundgesetz, das Arbeitsprogramm gegen Kindesmissbrauch, Kinderpornographie und Sextourismus, die Bekanntmachung der UN-Konvention über die Rechte des Kindes sowie die Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit mit einem Sofortprogramm und dem Programm "Entwicklung und Chancen junger Menschen in sozialen Brennpunkten". Eine "kinderpolitische Errungenschaft von historischer Dimension" sei der 1996 eingeführte Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz. Die wichtigste, inzwischen auch umgesetzte rechtliche Verbesserung ist dem Bericht zufolge die Festschreibung des Rechts von Kin-

dern auf gewaltfreie Erziehung. Die meisten Kinder in Deutschland leben unter guten Bedingungen, betont die Regierung. Dennoch gebe es von Armut betroffene Kinder, chronisch kranke, misshandelte, missbrauchte und vernachlässigte Kinder und solche, die unter guten materiellen Voraussetzungen seelisch verkümmern.

Hinsichtlich der von der Bundesrepublik Deutschland bei Hinterlegung der Ratifikationsurkunde abgegebenen Erklärung zur UN-Kinderrechtskonvention, zu deren Rücknahme eine Entschließung des Parlamentes auffordert, stellt der Bericht fest, "dass es aus heutiger Sicht nicht notwendig gewesen wäre, die deutsche Erklärung abzugeben". Trotzdem kann nach den Worten der Regierung eine Rücknahme zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht in Betracht kommen, da sich die Bundesländer, die der Zeichnung der Konvention nur unter der Voraussetzung einer entsprechenden Erklärung zugestimmt hatten, bisher nicht mehrheitlich für die Rücknahme ausgesprochen haben.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2001/2001_178/05
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