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199/2001
Stand: 12.07.2001
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Förderung der Vermögensbildung Altersvorsorge gerecht ausbauen

/Arbeit und Soziales/Antrag

Berlin: (hib/BOB) Die CDU/CSU-Fraktion möchte die Förderung der Vermögensbildung Altersvorsorge gerecht ausbauen und hat dazu einen Antrag ( 14/6639) vorgelegt. Nach den Worten der Union haben die Anstrengungen in diesem Bereich bisher noch nicht den gewünschten Erfolg gezeigt. Der Bundestag sei deshalb aufgefordert, von der Regierung die Vorlage eines Gesetzentwurfes zu verlangen, mit dem die Einkommensgrenzen nach dem Vermögensbildungsgesetz von derzeit 35.000 DM für Ledige und 50.000 DM für Verheiratete auf 70.000 bzw. 100.000 DM angehoben werden sollen. Die Abgeordneten plädieren zudem dafür, angesichts der besonderen Situation in den neuen Bundesländern müsse die erhöhte Sparzulage von dort 25 Prozent auf 800 DM für Produktivkapitalbeteiligungen auch über das Jahr 2004 hinaus gewährt werden. Ferner sei für solche Beteiligungen, die für mindestens 15 Jahre oder mindestens bis zum 60. Lebensjahr festgelegt würden, der Satz bundeseinheitlich auf 30 Prozent anzuheben.

Die CDU/CSU spricht sich außerdem dafür aus, den steuerlichen Freibetrag nach dem Einkommenssteuergesetz von zur Zeit 300 DM auf 500 DM anzuheben. Für Mitarbeiterbeteiligungen, die für mindestens 15 Jahre oder wenigstens bis zum 60. Lebensjahr festgelegt sind, solle ein zusätzlicher Freibetrag von weiteren 500 DM gelten. Zur Begründung erklärt die Fraktion, die Beteiligung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer am Produktivvermögen trage nicht nur zu einer gleichmäßigeren Vermögensverteilung bei und sei somit gesellschaftspolitisch wünschenswert. Zudem werde dadurch auch für breite Bevölkerungskreise eine neue Einkommensquelle geschaffen, der insbesondere für die Alterssicherung eine besondere Bedeutung zukommen könne.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2001/2001_199/02
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