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203/2001
Stand: 17.07.2001
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Regierung hält an der Bewertung des "Blood & Honor"-Verbotes fest

/Inneres/Antwort

Berlin: (hib/WOL) Die Bundesregierung hält an ihrer Bewertung eines erfolgreichen Verbotes der Neonazi-Organisation "Blood & Honor" fest. Dies erklärt sie in ihrer Antwort ( 14/6417) auf eine weitere Kleine Anfrage der PDS ( 14/6256). Danach lasse man sich bei der Bewertung der Wirksamkeit auch von der Einschätzung vergleichbarer Sachverhalte sowie von Erkenntnissen aus offenen und nachrichtendienstlichen Quellen leiten. Dem Informationsaustausch zwischen den Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder komme dabei ein besonderer Stellenwert zu. Ebenfalls vorgelegen habe dazu auch der in der Kleinen Anfrage angesprochene "taz"-Artikel, wonach die personellen Struktruren von "Blood & Honor" in veränderter Form weiterbestehen. Auf Grund der aktuellen Erkenntnislage bestünden keine Differenzen mehr in der Beurteilung der Auswirkungen des Verbots, so die Regierung.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2001/2001_203/03
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