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207/2001
Stand: 23.07.2001
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"Schreiben des Finanzministers und Verwaltungsvorschriften vergleichbar"

/Finanzen/Antwort

Berlin: (hib/RAB) Schreiben des Bundesministers der Finanzen (BMF) und allgemeine Verwaltungsvorschriften im Sinne des Grundgesetzes sind vom rechtlichen Stellenwert vergleichbar. Diese Auffassung vertritt die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 14/6716) auf eine Kleine Anfrage der F.D.P. ( 14/6578). Die BMF-Schreiben würden die Steuervollzugsbehörden binden, nicht dagegen Gerichte. Weiter heißt es, diese Schreiben stellten allgemeine Weisungen im Sinne des Grundgesetzes dar. Sie dienten der Vollzugsgleichheit im Bereich der von den Ländern im Auftrag des Bundes verwalteten Steuern. Gleichzeitig spiegelten sie den Willen der obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder und seien von der Steuerverwaltung im Vollzug zu beachten. Der Finanzminister habe ein allgemeines Weisungsrecht gegenüber den Landesfinanzbehörden für die Verwaltung der Einkommensteuer. Die BMF-Schreiben können nach Angaben der Bundesregierung aktuelle Rechts- und Verfahrensfragen, die thematisch begrenzt sind, regeln.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2001/2001_207/04
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