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210/2001
Stand: 26.07.2001
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Homosexuelle NS-Opfer rehabilitieren

/Finanzen/Antwort

Berlin: (hib/VOM) Die Bundesregierung will noch in diesem Jahr einen Entwurf zur Ergänzung des Gesetzes "zur Aufhebung nationalsozialistischer Unrechtsurteile in der Strafrechtspflege" vorlegen, um so ein angemessenes Verfahren zur gesetzlichen Rehabilitierung von homosexuellen Opfern aus den Jahren 1935 bis 1945 sicherzustellen. In diesem Zusammenhang sollen auch "weitere offene Fragen" der Rehabilitierung von Opfern der Militärjustiz angegangen werden, heißt es in der Antwort der Bundesregierung ( 14/6736) auf eine Kleine Anfrage der PDS-Fraktion ( 14/6614). Ausgestaltung und Umfang einer gesetzlichen Regelung zur Lösung dieser offenen Fragen bedürften sorgfältiger Prüfung, die noch nicht abgeschlossen sei, heißt es in der Antwort. Die Bundesregierung habe sich bislang auf individuelle Leistungen an NS-Verfolgte und -Geschädigte konzentriert. Erinnerungsarbeit für Homosexuelle NS-Opfer könnte gegebenenfalls auch aus Mitteln des Zukunftsfonds der Stiftung "Erinnerung, Verantwortung und Zukunft" gefördert werden, so die Regierung.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2001/2001_210/04
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