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218/2001
Stand: 09.08.2001
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Kein Einfluss auf weitere Gestaltung des Drei-Schluchten-Staudammes in China

/Wirtschaft/Antwort

Berlin: (hib/BOB) Die Bundesregierung sieht nach eigenen Worten derzeit keine Möglichkeit, Einfluss auf die weitere Ausgestaltung des Drei-Schluchten-Staudammprojekts in China zu neh

men. Sie begründet dies in ihrer Antwort ( 14/6776) auf eine Kleine Anfrage der F.D.P.-Fraktion ( 14/6598) damit, zurzeit lägen keine Anträge für deutsche Lieferungen im Zusammenhang mit den Vorhaben vor. Die Liberalen hatten wissen wollen, in welcher Weise die Regierung menschenrechtliche, ökologische und wirtschaftspolitische Aspekte des Staudammbaus gegenüber Peking thematisiere. Die Regierung erklärt im Übrigen, ihre Vorgängerin habe für das Drei-Schluchten-Projekt bereits Zusagen für Ausfuhrbürgschaften gegeben. Weitere derartige Bürgschaften zu versagen, wäre auf Grund entstandenen Vertrauensschutzes "rechtlich problematisch" gewesen. Man sei sich bewusst, so die Regierung weiter, dass es sich bei dem chinesischen Staudammvorhaben um ein kontrovers diskutiertes Großprojekt handele. Man habe deshalb besonders sorgfältig untersucht, ob die Geschäfte förderungswürdig und Risiko mäßig vertretbar seien, um so genannte Hermes-Deckungen gewähren zu können.

Mit Blick auf weitere Fragen der Freien Demokraten nach Staudammprojekten in der Türkei und in Indien teilt die Regierung mit, die Prüfung des Deckungsantrags für das Ilisu-Vorhaben in der Türkei sei noch nicht abgeschlossen. Zurzeit werde eine von der Schweizer Exportkreditversicherung in Auftrag gegebene Studie über die Umweltauswirkungen des Projekts ausgewertet. Das Ergebnis stehe noch nicht fest. Ebenfalls noch keine Entscheidung sei über eine Bürgschaft für eine beantragte Schaltanlage zur Anbindung des indischen Tehri-Staudamm-Projekts an das lokale Verbundnetz getroffen worden.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2001/2001_218/02
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