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240/2001
Stand: 17.09.2001
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Grundwehrdienst soll von 10 auf 9 Monate verkürzt werden

/Verteidigung/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/BOB) Der Grundwehrdienst soll von 10 auf 9 Monate verkürzt werden. Die Bundesregierung hat dazu einen Gesetzentwurf ( 14/6881) vorgelegt. Künftig soll zudem die Möglichkeit bestehen, diese Dienstzeit je nach Bedarf der Streitkräfte am Stück oder inAbschnitten abzuleisten. Laut Regierung führt dies auch zu einer Verkürzung des Zivildienstes von elf auf zehn Monate. Ebenfalls werde die Mindestverpflichtungszeit für Helfer im Zivil- oder Katastrophenschutz als Voraussetzung für deren Nichtheranziehung zum Wehrdienst entsprechend angepasst.

Die Regierung plant ferner, die "unausgewogene Altersstruktur" der Offiziere und Unteroffiziere auf Dauer zu bereinigen. Mit einem Personalanpassungsgesetz soll deshalb erreicht werden, dass in den Jahren 2002 bis 2006 bis zu 3000 Berufssoldaten ab dem 50. Lebensjahr vorzeitig in den Ruhestand versetzt werden können, sofern ein dienstliches Interesse vorliegt. Dazu heißt es weiter, damit dieses Ziel von den Betroffenen als hinreichend attraktiv empfunden werde, sei geplant, bei Soldaten bis zur Besoldungsgruppe A15 einschließlich auf Versorgungsabschläge zu verzichten. Bei Soldaten ab der Besoldungsgruppe A16 ist eine Kürzung der Versorgungsbezüge um höchstens fünf Prozent der ruhegehaltsfähigen Dienstbezüge beabsichtigt. Die Regierung verweist darauf, lege man das derzeitige Personalstrukturmodell der Streitkräfte zugrunde, betrügen die Überhänge in den Geburtsjahrgängen 1945 bis 1968 etwa 4500 Berufsoffiziere und rund 3500 Berufsunteroffiziere. Ein Abbau dieser Überhänge bei regulärer Zurruhesetzung sei erst in über 25 Jahren erreichbar.

Jüngere Berufssoldaten in überbesetzten Geburtsjahrgängen würden allerdings auch dann, wenn die angestrebten Maßnahmen umgesetzt würden, erst in bis zu 17 Jahren erfasst. Deshalb bedarf es laut Regierung eines Anreizes für diese Betroffenen, ihr Dienstverhältnis in das eines Soldaten auf Zeit zu verändern. Gedacht ist in diesem Zusammenhang an eine "abgestufte erhöhte Übergangshilfe". Die Regierung beziffert die Netto-Mehrkosten aufgrund ihrer Initiative im Verteidigungshaushalt für das kommende Jahr mit rund 84,67 Millionen DM. In den Folgejahren bis 2011 würden insgesamt rund 1,65 Milliarden DM an zusätzlichen Kosten entstehen. Mit der Einführung eines abschnittweisen Grundwehrdienstes könnten weiterhin Kosten bei Wirtschaftsunternehmen entstehen, die jedoch nicht quantifizierbar seien.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2001/2001_240/02
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