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255/2001
Stand: 02.10.2001
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"Untersuchungen zu Vorgehen von Sicherheitskräften in Genua dauern an"

/Auswärtiges/Antwort

Berlin: (hib/BOB) Nach Worten der Bundesregierung hat die italienische Regierung zugesagt, sämtliche Vorwürfe gegen Sicherheitskräfte anlässlich deren Vorgehens gegen Demonstranten beim G-8-Gipfel in Genua Ende Juli "rechtsstaatlich und angemessen" zu überprüfen. Dies habe Rom mehrfach zugesichert, zuletzt am 4. September dieses Jahres beim Besuch von Staatsminister Ludger Volmer (Bündnis 90/Die Grünen), teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 14/6960) auf eine Kleine Anfrage der PDS ( 14/6769) mit. Die italienischen Behörden hätten im Übrigen die Prüfung zu einer von der deutschen Botschaft am 2. August überreichten Liste von Einzelfallschilderungen noch nicht abgeschlossen, heißt es weiter. Die Bundesregierung werde die Untersuchungen durch ihre Auslandsvertretungen aufmerksam verfolgen.

Weiteren Angaben zufolge sind der Regierung 71 Personen namentlich bekannt, die im Zusammenhang mit dem G-8-Gipfel vorübergehend festgenommen wurden. Dabei sei in 23 Fällen Untersuchungshaft richterlich angeordnet worden. Dieses sei zwischenzeitlich in 18 Fällen aufgehoben worden. In fünf Fällen sei die Fortdauer der Untersuchungshaft angeordnet worden, wobei in einem Fall Hausarrest gewährt worden sei. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft Genua seien gegen alle Personen, die vorläufig festgenommen und später ausgewiesen wurden, Ermittlungsverfahren eingeleitet worden. Zum Stand dieser Verfahren lägen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. Wie es in der Antwort außerdem heißt, sind dem Auswärtigen Amt bislang keine konkreten Schadensersatzforderungen von Deutschen bekannt. Im Rahmen der konsularischen Betreuung würden den Inhaftierten auf Wunsch italienische Anwälte vermittelt, die auch Ansprechpartner für die Beratung zur eventuellen Ansprüchen dieser Art seien. Gegebenenfalls könnten weitere fachkundige deutschsprachige Anwälte vermittelt werden.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2001/2001_255/01
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