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264/2001
Stand: 11.10.2001
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PDS will öffentlich geförderten Beschäftigungssektor

/Arbeit und Soziales/Antrag

Berlin: (hib/RAB) Ein Sektor öffentlich geförderter Beschäftigung zwischen Staat und Markt soll eingerichtet werden. In einem Antrag der PDS ( 14/7070) heißt es, ein solches Instrument sei geeignet, unbefriedigte gesellschaftliche Bedürfnisse mit dem Abbau eines Teils der Massenarbeitslosigkeit zu verbinden. Das in der Bundesrepublik bestehende Defizit von mehr als sechs Millionen Arbeitsplätze komme einer "Erosion der traditionellen Arbeitsgesellschaft" gleich, die nicht mehr durch wirtschaftliches Wachstum ausgeglichen werden könne. Nach Ansicht der Fraktion sind Wachstumsraten, die Arbeitsplätze in dieser Größenordnung schaffen könnten, ökonomisch unrealistisch und ökologisch nicht vertretbar. Der öffentlich geförderte Beschäftigungssektor müsse sich an längerfristigen gesellschaftlichen Bedürfnissen orientieren, demokratisch verfasst sein und normale, tariflich bezahlte Arbeitsplätze bereitstellen.

Im Einzelnen fordern die Abgeordneten, der Bund müsse sich an Projekten des öffentlich geförderten Beschäftigungssektors in der Regel zu 50 Prozent beteiligen. Die Finanzierung durch Bundesmittel müsse die Ko-Finanzierung durch Mittel der Bundesanstalt für Arbeit des beteiligten Bundeslandes oder der Kommune voraussetzen. Hierbei müsse das Haushaltsrecht so geändert werden, dass Projekte im öffentlich geförderten Beschäftigungssektor sich finanziell stärker auf eigene Füße stellen können, indem Einnahmen- und Rücklagenbildungen ermöglicht werden. Das Arbeitsförderungsrecht will die PDS so ändern, dass Beschäftigungs- und Strukturentwicklungsgesellschaften die Möglichkeit erhalten, Eingliederungszuschüsse für förderungsbedürftige Arbeitnehmer in Anspruch nehmen können. Außerdem sollen Arbeitgeber Zuschüsse nach dem Dritten Sozialgesetzbuch erhalten, wenn es für die Beschäftigungsverhältnisse einen Tarifvertrag gibt. Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen sollen künftig nicht nur an Wirtschaftsunternehmen, sondern auch an Arbeitsförderungs- und Beschäftigungsgesellschaften vergeben werden können.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2001/2001_264/04
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