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266/2001
Stand: 12.10.2001
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Erbschaftssteuer sozial gerecht reformieren

/Finanzen/Antrag

Berlin: (hib/VOM) Die PDS-Fraktion verlangt von der Bundesregierung einen Gesetzentwurf zur Reform der Erbschaftsbesteuerung. Dieser sollte eine "sozial gerechte und verfassungsfeste" Ausgestaltung der Erbschaftssteuer beinhalten, heißt es in einem Antrag ( 14/7109). Die Fraktion verweist darauf, das Bundesverfassungsgericht habe 1995 die Unterschiede bei der Bewertung von Grundbesitz und des sonstigen Vermögens im Rahmen der Erbschaftsbesteuerung als verfassungswidrig bezeichnet. Als Folge habe der Bundestag 1996 das Einheitswertverfahren durch eine Bedarfsbewertung ersetzt und diese bis Ende 2001 begrenzt. Derzeit würden bebaute Grundstücke nur im Falle von Erbschaften nach dem Ertragswertverfahren bewertet. Dieses Verfahren erreiche aber im Durchschnitt gerade 50 Prozent des Kaufpreises. Bundesweite Untersuchungen durch die Finanzverwaltung belegten dies. Die Werte für unbebaute Grundstücke lägen bei 72 Prozent des Verkehrswertes. Damit werde eine steuerliche Ungleichbehandlung innerhalb des Grundvermögens offensichtlich, so die Fraktion. Auch werde Grundbesitz damit steuerlich gegenüber anderen Vermögensarten privilegiert.

Mit der Entscheidung, die jetzige Regelung um zwei Jahre zu verlängern, verletzt die Bundesregierung nach Ansicht der PDS die Verfassung. Auch sei es nicht nachvollziehbar, dass die Höhe der Erbschaftssteuer davon abhänge, in welcher Beziehung die Erblasser und die Erben zueinander standen. Durch eine Veränderung von Freibeträgen und Steuersätzen wäre nach Meinung der Abgeordneten eine stärkere Belastung hoher Privatvermögen möglich, ohne gleichzeitig geringe Vermögen höher zu besteuern. Die Steuermehreinnahmen, die den Ländern zugute kommen, könnten für Investitionen in Bildung und den Ausbau von Kinderbetreuung fließen, heißt es in dem Antrag.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2001/2001_266/03
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