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266/2001
Stand: 12.10.2001
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Mit China in Wirtschaft und Technik kooperieren

/Wirtschaft/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/VOM) Die Bundesregierung will die beiderseitigen Wirtschaftsbeziehungen mit der Volksrepublik China vertiefen. Dazu hat sie am 30. Juni 2000 mit der Volksrepublik ein Abkommen geschlossen, das nun in einem Gesetzentwurf ( 14/7037) umgesetzt werden soll. Im einzelnen wollen die beiden Staaten die Förderung und Unterstützung von Unternehmen, Organisationen und Instituten völkerrechtlich absichern. Auch sollen sie dabei helfen, Schwierigkeiten bei der Pflege direkter Kontakte zu überwinden. Das Ende 1995 außer Kraft getretene Abkommen über die wirtschaftliche Zusammenarbeit von 1979 habe viele Jahre die Grundlage der Wirtschaftsbeziehungen zu China gebildet, heißt es in dem Entwurf. Dieses Abkommen sei auf die zentralverwaltungswirtschaftliche Struktur Chinas und sein hochzentralisiertes Außenwirtschaftsmonopol zugeschnitten gewesen. Diese Voraussetzungen hätten sich mittlerweile jedoch geändert, da ein dezentraler Wirtschaftssektor entstanden sei. In den letzten 20 Jahren hätten sich mehrere deutsche Firmen mit Repräsentanzen, Joint-Ventures und Tochtergesellschaften in China niedergelassen. Ihnen werde jetzt das Recht zugebilligt, Verbände und Kammern zu bilden. Auch solle der Rechtsstatus der Korrespondenten der Bundesstelle für Außenhandelsinformation, der Wirtschaftsdelegierten und der deutschen Industrie- und Handelszentren stärker abgesichert werden. Ein ständiger Informations- und Meinungsaustausch sei zu Fragen des gewerblichen Rechtsschutzes im Zusammenhang mit dem Technologietransfer vereinbart worden. Beide Staaten verpflichteten sich gleichzeitig, internationale Schiedssprüche anzuerkennen und zu vollstrecken. Schließlich sei beabsichtigt, das System der beiderseitigen Gesprächs- und Kontaktgremien auf Regierungsebene zu straffen.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2001/2001_266/06
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