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268/2001
Stand: 15.10.2001
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DGB: Job-AQTIV-Gesetz vom Grundsatz her sehr positiv

Ausschuss für Arbeit und Sozialordnung (Anhörung)/

Berlin: (hib/RAB) Die stellvertretende Vorsitzende des Deutschen Gewerkschaftsbundes, Dr. Ursula Engelen-Kefer betrachtet das von SPD und Bündnis 90/Die Grünen eingebrachte Job-AQTIV-Gesetz ( 14/6944) als "sehr positiv". Dies gelte insbesondere für die Eingliederung Arbeitsloser und die Qualifizierung, hieß es am Montagvormittag in einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung. Auf der Tagesordnung standen außerdem Anträge der CDU/CSU ( 14/6888) und FDP ( 14/6621). Man dürfe aber die Arbeitsmarktpolitik nicht zu sehr beanspruchen; in Zeiten des generellen Arbeitsplatzmangels könne ein solcher Gesetzentwurf nicht alles leisten, erklärte Dr. Engelen-Kefer. Während die Gewerkschafterin den präventiven Ansatz des Entwurfs positiv herausstellte, kritisierte sie die geplante Verlängerung der Arbeitnehmerüberlassung von 12 auf 24 Monate. Der Zentralverband des Deutschen Handwerks dagegen sah zu viele weitere Förderungen im zweiten Arbeitsmarkt, die durch den Gesetzentwurf geschaffen würden. Dies dürfte nicht dazu führen, dass die Erhaltung und Schaffung wettbewerbsfähiger Arbeitsplätze behindert werde. Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di räumte dem Gesetzentwurf langfristig ein Einsparpotenzial ein. Kurzfristig würden aber neue Kosten entstehen, da zum Beispiel nach sechs Monaten Arbeitslosigkeit vorgesehen sei, private Dienstleister einzuschalten. Kurzfristig werde somit ein höherer Bundeszuschuss für die Bundesanstalt für Arbeit (BA) nötig werden.

Auch Christoph Kannengießer von der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände sieht neue Aufgaben auf die BA zukommen. Neu sei insbesondere, dass sich die Bundesanstalt nun auch um die Qualifizierung von Beschäftigten kümmern solle. Die Initiative der Koalition habe einige positive Ansätze, erklärte der Experte. So sei erkannt worden, dass die Zeitarbeit positive Auswirkungen habe. Dennoch fehle offenbar der Mut, um die Zeitarbeit von bürokratischen Hürden zu befreien. Weitere Deregulierungsschritte seien notwendig, um die Beschäftigungsmöglichkeiten von älteren Arbeitnehmern und Geringverdienern zu verbessern. Für die IG Metall entsteht die Gefahr des Lohndumpings, wenn die Arbeitnehmerüberlassung wievorgesehen ausgebaut wird. Dadurch werde in der Tendenz die Stammbelegschaft durch deutlich niedriger bezahlte Arbeitskräfte ersetzt. Wenn die Leiharbeit tatsächlich eine Brücke in den ersten Arbeitsmarkt sei, müsse sie diese Funktion auch schon nach zwölf Monaten ausüben können, so der Gewerkschafter.

Die Situation von Geringverdienern verbessern will auch Dr. Axel Dercks vom Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK). Nach Überzeugung des Sachverständigen sollten die Modellprojekte für die Einführung von Kombilöhnen ausgeweitet werden. Insgesamt gebe es in dem Gesetzentwurf der Koalition einige gute Ansätze zur Vermittlung von Arbeitslosen, allerdings könnten auf diese Weise keine Kosten gespart werden. Der Initiative fehle es an umfassenden Konzepten, um zum Beispiel die Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen zurückzufahren. Die Bundesanstalt für Arbeit begrüßte den präventiven Ansatz in der Arbeitsvermittlung. Außerdem würden die Arbeitsämter besser finanziell ausgestattet, so dass die Vermittlungskapazitäten nun ausreichten. Weiter hieß es, auch die derzeit vorhandenen Sanktionsmöglichkeiten für Arbeitsunwillige würden genügen. Allerdings sei es momentan nicht möglich, den Beitrag zur Arbeitslosenversicherung zu senken. Daran könne auch eine mögliche Übernahme von Leistungen der Bundesanstalt für Arbeit durch den Bundeshaushalt nichts ändern.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2001/2001_268/01
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