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277/2001
Stand: 23.10.2001
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Verbesserten Schutz der Intimsphäre gewährleisten

/Recht/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/BOB) Wer die Intimsphäre einer anderen Person dadurch verletzt, dass er unbefugt Bildaufnahmen macht oder diese andere Person mit technischen Mitteln optisch beobachtet, soll nach dem Willen der FDP-Fraktion künftig zu einer Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder zu einer Geldstrafe verurteilt werden können. Die Liberalen haben dazu einen Gesetzentwurf ( 14/7193) vorgelegt. Sie begründen ihre Initiative damit, anders als etwa die Vertraulichkeit des Wortes oder das Briefgeheimnis sei der höchstpersönliche Lebensbereich vor derartigen Eingriffen nicht geschützt. Dies wirke sich um so stärker aus, als in der heutigen, durch die elektronische Datenverarbeitung und die schnelle Verbreitung von Text-, Bild- oder Toninformation bestimmten Zeit eine immer höhere Bedrohung für das Rechtsgut des persönlichen Lebens- und Geheimbereiches bestehe. Insbesondere die Digitalisierung, speziell das Internet, hätten erheblich mit dazu beigetragen, dass Bildaufnahmen innerhalb kürzester Zeit verbreitet würden, auch von Personen, die nicht zum öffentlichen Leben gezählt werden könnten. Es sei deshalb erforderlich, den neuen Tatbestand der Verletzung der Intimsphäre im Strafgesetzbuch zu schaffen. Die Freien Demokraten verweisen darauf, die Bundesregierung beabsichtige nach eigenen Worten eine Änderung der einschlägigen Vorschrift erst gemeinsam mit einer weiteren Überarbeitung des Besonderen Teils des Strafgesetzbuches. Es sei gegenwärtig aber nicht erkennbar, wann die Regierung einen solchen Gesetzentwurf einbringen wolle.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2001/2001_277/01
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