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293/2001
Stand: 08.11.2001
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Strafrechtliches Rehabilitierungsverfahren bis Ende 2003 verlängern

/Recht/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/BOB) Die Antragsfrist für das gerichtliche strafrechtliche Rehabilitierungsverfahren soll nach dem Willen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen um weitere zwei Jahre bis zum 31. Dezember 2003 verlängert werden. Die Koalitionsfraktionen haben dazu einen Gesetzentwurf ( 14/7283) vorgelegt. Sie begründen ihre Initiative damit, viele ehemalige Häftlinge hätten noch keinen derartigen Antrag gestellt. Häufig sei mangelnde Kenntnis der Entschädigungsmöglichkeiten dafür verantwortlich. Zu den Kosten ihres Vorstoßes erklären Sozialdemokraten und Bündnisgrüne, die Zahl der Fälle, in denen eine Rehabilitierung in Betracht komme, aber noch kein Antrag gestellt wurde, könne nicht seriös geschätzt werden. Da aber bei den zuständigen Gerichten immer noch eine große Anzahl von Anträgen eingehe, beziffere man die Kosten für den Bund auf 5 Millionen € im kommenden Jahr, 4 Millionen € in 2003 und 3 Millionen € in 2004.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2001/2001_293/10
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