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306/2001
Stand: 16.11.2001
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Regierung beabsichtigt "umfassendste Änderung des Melderechts"

/Inneres/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/WOL) Mit der dritten, bisher "umfassendsten Änderung des Melderechtsrahmengesetzes" aus dem Jahr 1980 will die Bundesregierung den Rahmen für die Nutzung moderner Informations- und Kommunikationstechnologien schaffen ( 14/7260). Vorgesehen ist auch die Abschaffung unnötiger Meldepflichten und eine Verbesserung bei Melderegisterauskünften undbeim Datenschutz. Die Regierung legt dar, in vielen Bereichen der Gesellschaft könnten die bereits bestehenden Möglichkeiten der elektronischen Kommunikation nicht genutzt werden, weil geltende gesetzliche Bestimmungen dies nicht zuließen. Mit dem vorliegenden Entwurf würden die rechtlichen Voraussetzungen zum Einsatz elektronischer Dienste geschaffen. Die Verwendung neuer Technologien beziehe sich vor allem auf das Meldewesen als dem Verwaltungsbereich, der besonders im ständigen Dialog mit Bürgerinnen und Bürgern stehe.

Mit der Zulassung der elektronischen Anmeldung soll das kosten- und zeitaufwendige Anmeldeverfahren mittelfristig erheblich reduziert werden können. Voraussetzung sei eine zügige und flächendeckende Verbreitung der elektronischen Signatur nach den Vorschriften des Signaturgesetzes. So soll es künftig möglich sein einen elektronischen Zugang zu den persönlichen im Melderegister gespeicherten Daten zu erhalten, ohne die materiellen und rechtlichen Voraussetzungen dabei zu unterlaufen. Mit der Abschaffung der Abmeldepflicht bei Umzügen im Inland und dem Verzicht auf die Mitwirkungspflicht des Wohnungsgebers beim Meldevorgang breche der Entwurf mit einer jahrzehntelangen Praxis, die für die Richtigkeit des Melderegisters inzwischen von untergeordneter Bedeutung sei. Sie belaste Bürger und die Mitarbeiter der Behörden in einem unvertretbaren Umfang.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2001/2001_306/02
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