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306/2001
Stand: 16.11.2001
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Ausfuhrliste an EU-Militärgüterliste angepasst

/Wirtschaft/Verordnung

Berlin: (hib/VOM) Die Bundesregierung hat die Liste für Waffen, Munition und Rüstungsmaterial innerhalb der Ausfuhrliste um eine neue Nummer "Ausrüstung für Sicherheitskräfte und paramilitärische Kräfte" erweitert und damit an die Militärgüterliste der EU angepasst. Dazu hat sie eine Verordnung ( 14/7388) vorgelegt, in dem sie auf den Verhaltenskodex der EU für Waffenausfuhren verweist. Wie der Verhaltenskodex stelle die Militärgüterliste eine politische Verpflichtung im Rahmen der gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik der EU dar. Dabei hätten sich die Mitgliedstaaten verpflichtet, die Kontrolle der Ausfuhr der darin aufgeführten Güter zu ermöglichen. Nach Regierungsangaben enthält die Verordnung darüber hinaus redaktionelle Änderungen.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2001/2001_306/05
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