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332/2001
Stand: 20.12.2001
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Sozialbeirat: Beitrag zur Rentenversicherung bis 2020 unter 20 Prozent

/Arbeit und Soziales/Unterrichtung

Berlin: (hib/RAB) Es ist unabhängig von allen prognostischen Unwägbarkeiten möglich, den Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung bis zum Jahre 2020 unter 20 Prozent zu halten. Davon geht der Sozialbeirat in seinem Gutachten zum Rentenversicherungsbericht 2001 aus, das die Bundesregierung zusammen mit ihrem Bericht als Unterrichtung ( 14/7639) vorgelegt hat. Darin erklärt die Exekutive, für das Jahr 2003 bleibe der Beitragssatz voraussichtlich bei 19,1 Prozent, während er für 2004 und 2005 auf 19,0 Prozent geschätzt werde. Mittelfristigen Berechnungen zufolge sinke der Beitragssatz bis zum Jahr 2011 auf 18,7 Prozent und steige bis 2015 wieder auf den heutigen Wert. Zum Rentenniveau heißt es, dieses werde in den alten Ländern bis 2005 zwischen 68,8 und 70,6 Prozent pendeln. Nach Überzeugung der Bundesregierung ist es mit der in diesem Jahr verabschiedeten Rentenreform gelungen, das Niveau bis 2015 auf hohem Standard zu stabilisieren. Unter Einschluss der Kapitalrente übersteige das Gesamtversorgungsniveau im Jahre 2015 den heutigen Versorgungsgrad deutlich. Mit der Rentenstrukturreform sei es gelungen, eine zusätzliche kapitalgedeckte Altersvorsorge zu installieren und zeitgleich den Beitragssatz in der gesetzlichen Rentenversicherung langfristig zu stabilisieren.

Zur Schwankungsreserve der gesetzlichen Rentenversicherung heißt es in der Unterrichtung, diese werde bis Ende dieses Jahres voraussichtlich auf 13,7 Milliarden € zurückgehen und damit eine Monatsausgabe der Rentenversicherung um acht Hundertstel unterschreiten. Ohne die unlängst beschlossene Senkung wäre es auf Grund der verschlechterten Wirtschaftsentwicklung nötig gewesen, den Beitragssatz im Laufe des Jahres 2002 um 0,3 Prozent anzuheben. Dieser Annahme stimmt der Sozialbeirat in seinem Gutachten zu. Darin heißt es außerdem, der konjunkturelle Rückgang des Umsatzsteueraufkommens, der geringere Anstieg der Versichertenzahlen und die Zunahme der Arbeitslosen führe zu Einnahmeausfällen der Rentenversicherung, so dass es ausgeschlossen sei, den Beitragssatz im nächsten Jahr abzusenken. Kritisch sieht der Sozialbeirat die Annahme der Regierung, dass die Entgelte im nächsten Jahr um 2,7 Prozent steigen. Dieser Wert liege deutlich über der Einschätzung des Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung und der Wirtschaftsforschungsinstitute.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2001/2001_332/12
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