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014/2002
Stand: 22.01.2002
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Weitere Stoffe in POPs-Übereinkommen aufnehmen

/Umwelt/Unterrichtung

Berlin: (hib/VOM) Der Bundesrat hat die Bundesregierung aufgefordert, sich bei künftigen Verhandlungen zum Stockholmer Übereinkommen vom 23. Mai 2001 über persistente organische Schadstoffe (POPs-Übereinkommen) und zum POPs-Protokoll von 1998 für eine Erweiterung der Stofflisten einzusetzen. Dies geht aus seiner Stellungnahme ( 14/8014) zum Gesetzentwurf der Bundesregierung (14/7757) zum POPs-Übereinkommen und zum POPs-Protokoll hervor. Ziel des Übereinkommens ist es, umwelt- und gesundheitsgefährdende chemische Substanzen in Produktion und Verwendung weltweit zu verbieten oder stark einzuschränken. Die vom Bundesrat genannten Stoffe sind Lindan, Chlordecon (Kepon), Hexabrombiphenyl, polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAKs) für das Übereinkommen sowie kurzkettige Chlorparaffine, polybromierte Diphenylether und Pentachlorphenol (PCP) für beide Vereinbarungen. Diese Stoffe seien von ihren Auswirkungen auf Umwelt und Gesundheit her ähnlich kritisch zu bewerten wie die bereits in den internationalen Verträgen enthaltenen und sollten deshalb Beschränkungen oder Verboten unterliegen. Die Bundesregierung hat in ihrer Gegenäußerung die Aufforderung der Länderkammer zur Kenntnis genommen und will sie in den weiteren Verhandlungen berücksichtigen. Sie weist darauf hin, dass die Entscheidung über die Aufnahme weiterer Stoffe der Konferenz der Vertragsstaaten obliegt.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2002/2002_014/12
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