Deutscher Bundestag
English    | Français   
 |  Sitemap  |  Kontakt  |  Fragen/FAQ  |  Druckversion
 
Startseite > INFORMATIONS-CENTER > hib-Meldungen > 2002 > 037 >
037/2002
Stand: 13.02.2002
[ zurück ]   [ Übersicht ]   [ weiter ]

Entsorgung und Verwertung von Altholz bundeseinheitlich regeln

/Umwelt/Verordnung

Berlin: (hib/STT) Die Bundesregierung will die Entsorgung und Verwertung von Altholz durch eine Verordnung ( 14/8198) regeln. Darin heißt es, zurzeit existierten keine bundesweit einheitlichen Anforderungen, sondern lediglich unterschiedliche Länderregelungen. Dabei würden verschiedene Entsorgungswege beschritten, deren Umweltverträglichkeit zum Teil zweifelhaft sei. Ziel der Verordnung sei es, die Anforderungen an die Verwertung und die Beseitigung auf der Grundlage der Vorgaben des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes festzulegen. Damit sollen Schadstoffe aus dem Wirtschaftskreislauf ausgeschleust und eine umweltverträgliche Entsorgung gewährleistet werden. Die Anforderungen an die schadlose Verwertung von Altholz müssten mit den Anforderungen an die Abfallverwertung aus anderen Rechtsbereichen abgestimmt und harmonisiert werden, betont die Regierung.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2002/2002_037/04
Seitenanfang [TOP]
Druckversion Druckversion
hib - heute im bundestag

Kontakt
Deutscher Bundestag
Pressezentrum
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Tel.: (030) 2 27-3 56 42
Fax: (030) 2 27-3 61 91

Verantwortlich:
Uta Martensen

Redaktionsmitglieder:
Dr. Bernard Bode, Michael Klein, Dr. Volker Müller, Sabrina Sperlich, Siegfried Wolf