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045/2002
Stand: 20.02.2002
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"Jedes Auslassen von V-Leuten beim NPD-Verbot würde zur Enttarnung führen"

Innenausschuss/

Berlin: (hib/WOL) Auch der Verzicht oder das Herauslassen von signifikanten Äußerungen NPD-Angehöriger führt bei der Beweisaufnahme zum NPD-Verbotsverfahren zur deren Enttarnung als Informanten des Verfassungsschutzes des Bundes oder der Länder. Diese Einschätzung äußerte Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) auf eine Frage der FDP im Innenausschuss am Mittwochvormittag. Der bayrische Innenminister Günter Beckstein (CSU) ergänzte, die Verwendung vertraulicher Quelleninformationen und die Nutzung von öffentlichem Material bilde keinen Widerspruch. So könne es vorkommen, das einer von mehreren Verantwortlichen verfassungsfeindlicher Äußerungen der NPD auch ein Informant des Verfassungsschutzes sei. Zur Notwendigkeit eines eigenen NPD-Verbotsverfahren des Bundestages erläuterte Schily, er habe vor dem Plenarbeschluss einen unterstützenden Entschließungsantrag des Bundestages zum Vorgehen von Bundesregierung und Bundesrat empfohlen. Man habe aber einen anderen Weg bevorzugt, um die politische Geschlossenheit in dieser Frage zu dokumentieren.

Zur Verantwortlichkeit des Bundesinnenministeriums bei der Koordination der Verfassungsschutzaktivitäten von Bund und Ländern betonte Schily, diese Aufgabe beziehe sich ausdrücklich auf die Koordinierung. Eine Kontrolle oder Gewährleistung der Richtigkeit der Berichte könne er im Hinblick auf die Verantwortlichkeit der Länder und deren Behörden nicht leisten. Unmut zeigte der Bundesinnenminister darüber, dass von einzelnen Abgeordneten in der Öffentlichkeit bewusst der Unterschied zwischen Informanten, also V-Leuten und verdeckten Ermittlern, die als Angehörige eines Dienstes, der Polizei oder als Provokateur arbeiteten, "bewusst vermischt" werde. Bestätigt wurde dagegen von Schily, Beckstein und vom niedersächsischen Innenminister Heiner Bartling, (SPD), dass man sich im Vorfeld des NPD-Verbotsverfahrens intensiv mit Verfassungsrechtlern und Verfassungsschützern über entsprechende Informationen an das Bundesverfassungsgericht befasst habe. Laut Beckstein schätze man die Richter beim Bundesverfassungsgericht als "herausragende Persönlichkeiten" ein, denen das Zustandekommen von Informationen durchaus geläufig sei und die man mit "ausführlichen Belehrungen" nicht habe vor den Kopf stoßen wollen.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2002/2002_045/03
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