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057/2002
Stand: 01.03.2002
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Anteil der Entwicklungshilfe am Bruttosozialprodukt erhöhen

/Entwicklungszusammenarbeit/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/STT) Der derzeitige Anteil der Entwicklungshilfe am bundesdeutschen Bruttosozialprodukt von 0,24 Prozent soll erhöht werden, so sieht es ein Gesetzentwurf der PDS-Fraktion ( 14/8338) vor. Bereits 1995 habe sich Deutschland auf dem Kopenhagener UN-Weltsozialgipfel verpflichtet 0,7 Prozent des Bruttosozialprodukts (BSP) für öffentliche Entwicklungshilfe einzusetzen. Dieses Ziel sei aber bis heute nicht eingelöst, obwohl die gesicherte Bereitstellung von öffentlichen Mitteln die entscheidende Säule sei, auf der alle Entwicklungzusammenarbeit fuße. Nur vier europäische Staaten (Dänemark, Niederlande, Norwegen und Schweden) erfüllen zur Zeit die Selbstverpflichtung von 0,7 Prozent des BSP, so die PDS. In allen vier Ländern gebe es dafür gesetzliche oder gesetzesähnliche Verpflichtungen. In Deutschland dagegen sei von 1990 bis 2001 der Anteil der Entwicklungshilfe am BSP um mehr als eine Milliarde Mark zurück gegangen. Nur durch eine gesetzliche Grundlage könne man dieser der Tendenz entgegen steuern, heißt es im Entwurf.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2002/2002_057/02
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