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063/2002
Stand: 11.03.2002
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Ausnahmen bei der Stilllegung von Altdeponien im Osten möglich

/Umwelt/Antwort

Berlin: (hib/WOL) Die Möglichkeit begrenzter Ausnahmen gegenüber der Technischen Anleitung Siedlungsabfall (TASi) bei der Stilllegung von Altdeponien hat das Bundesumweltministerium (BMU) den neuen Bundesländern eingeräumt. Dies erklärt die Regierung in ihrer Antwort ( 14/8435) auf eine Kleine Anfrage der PDS ( 14/8241). Damit werde betroffenen Gebietskörperschaften eine umweltgerechte und dennoch kostengünstigere Alternative geboten. Der Antwort zufolge wurden die Vorgaben an die Entsorgung von Siedlungsabfällen bereits 1993 durch die TASi festgelegt und mit Inkrafttreten der Abfalllagerungsverordnung am 1. März 2001 rechtsverbindlich verankert. Danach ist die Ablagerung unvorbehandelter Siedlungsabfälle ab 2005 verboten. Altdeponien, die nicht den Anforderungen entsprechen, müssen bis spätestens 2009 stillgelegt werden. Zur Situation in den neuen Bundesländern wird dargelegt, eine informelle Arbeitsgruppe des BMU sei zu einem Konsens darüber gelangt, dass bei Altdeponien durch geeignete Maßnahmen entweder eine Mumifizierung oder eine beschleunigten Mineralisierung angestrebt werden solle, um "früher errichtete und noch nicht nach den Vorgaben der TASi-betriebene Altdeponien" stillzulegen. Betont wird, derartige Ausnahmen bedeuteten keinerlei Einschränkung der Vorgaben, künftig nur noch gezielt vorbehandelte Abfälle zur Ablagerung zuzulassen.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2002/2002_063/05
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