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069/2002
Stand: 14.03.2002
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Unternehmerhaftung zur Bekämpfung der Schwarzarbeit in der Kritik

Ausschuss für Arbeit und Sozialordnung (Anhörung)/

Berlin: (hib/RAB) Eine Generalunternehmerhaftung zum Zwecke der Bekämpfung der illegalen Beschäftigung und Zwangsarbeit wird von betroffenen Verbänden und Gewerkschaften kritisch gesehen. Der Vertreter des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie äußerte am Mittwochabend in einer öffentlichen Anhörung des Arbeits- und Sozialausschusses verfassungsrechtliche Bedenken gegen das Vorhaben der Bundesregierung, mit einer Generalhaftung von Unternehmen für alle beauftragten Firmen zur Bekämpfung der Schwarzarbeit beizutragen. Die beteiligten Unternehmen hätten faktisch keine entsprechenden Prüfungsmöglichkeiten, mit denen sie die beteiligten Subunternehmer durchleuchten könnten. Auch für den Zentralverband des Deutschen Handwerkes sind die daraus resultierenden Haftungsrisiken kaum absehbar. Die Insolvenzanfälligkeit der Firmen werde steigen, da diese sich wegen der Generalhaftung von Sozialbeiträgen finanziell bei den Subunternehmern absicherten. Grundsätzlich sei es aber richtig, mit einem derartigen Gesetzentwurf die Schwarzarbeit zu bekämpfen. Der Verband schlug vor, eine zentrale Meldestelle einzurichten, bei der die Hauptunternehmer alle Aufträge und Bruttosozialbeiträge angeben sollten. Nach Überzeugung des Zentralverbandes des Deutschen Baugewerbes müsste sich eine solche Meldepflicht auf Unternehmen mit Sitz im Ausland erstrecken. Das Hauptproblem sei ein Vollstreckungsdefizit, da 85 Prozent der Bußgelder nicht tatsächlich eingetrieben werden könnten. Der Verband setzte sich dafür ein, bilaterale Vollstreckungsabkommen abzuschließen.

Keine rechtlichen Bedenken gegen eine Generalunternehmerhaftung hat die Industriegewerkschaft Bauen, Agrar, Umwelt. Wichtig sei es aber, die Haftung nicht wieder durch umfangreiche Ausnahmen abzuschwächen. Dagegen sei es nicht sinnvoll, die Unternehmen von der Pflicht zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen im Rahmen einer Generalbescheinigung freizustellen. Die Finanzämter würden derartige Bescheinigungen derzeit ohne große Kontrolle ausstellen. Die Gewerkschaft begrüßte das Vorhaben der Regierung, die Behörden zum Austausch von Daten zu verpflichten. Auch der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie unterstützte den Regierungsentwurf prinzipiell. Der Verband wies ebenfalls darauf hin, dass Unternehmen, die keinen Sitz in der Bundesrepublik haben, durch das Gesetz nicht erfasst würden. Dies wäre eine Inländer-Diskriminierung und somit rechtswidrig. Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband unterstützte das Vorhaben, entschieden gegen die Schwarzarbeit vorzugehen. Wichtiger sei es aber in der derzeit schwierigen wirtschaftlichen Lage, bürokratische Hürden abzubauen. Auch die Novellierung des 630-DM-Gesetzes im Jahr 1999 habe dazu beigetragen, dass die Schwarzarbeit gestiegen sei.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2002/2002_069/02
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