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095/2002
Stand: 12.04.2002
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Über 650 Millionen Euro für die Integration von Spätaussiedlern

/Inneres/Antwort

Berlin: (hib/WOL) Der Bund stellt im Haushaltsjahr 2002 insgesamt 650 Millionen Euro für die Eingliederung von Spätaussiedlern zur Verfügung. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 14/8734) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion ( 14/8540) mit. Der Antwort zufolge werden Statistiken über den Anteil von Spätaussiedlern in den Gemeinden nicht geführt, da Spätaussiedler Deutsche im Sinne des Grundgesetzes seien. Der Regierung sei aber bekannt, dass wegen des großen Zuzugs von Spätaussiedlern in der ersten Hälfte der neunziger Jahre Ballungsgebiete entstanden seien. Um die Hauptzuzugsgebiete zu entlasten, sei das Wohnortzuweisungsgesetz geschaffen worden, womit für eine gleichmäßige Verteilung der Spätaussiedler im Bundesgebiet gesorgt werde. Das Gesetz sei Mitte 1999 auf Initiative der Regierung bis zum 31. Dezember 2009 verlängert worden. Exakte Angaben über die Integrationsleistungen der Gemeinden liegen der Regierung nicht vor. Um das unterschiedliche Engagement der Gemeinden zur Integration vor Ort effizienter zu gestalten, werde die Förderung von Integrationsprojekten mit Mitteln des Bundesinnenministeriums verstärkt. Damit erhalte die Eingliederungsarbeit insgesamt größeres Gewicht. Auch werde die Nachhaltigkeit der Maßnahmen gesteigert. Zu den generellen sprachlichen, beruflichen und schulischen Eingliederungsansätzen wird in der Antwort in sechs Informationsblöcken Stellung genommen. Zu dem beschlossenen Gesamtsprachkonzept für Zuwanderer erklärt die Regierung, der Rechtsanspruch der Spätaussiedler auf Sprachkurse gemäß dem Dritten Buch des Sozialgesetzbuches solle erhalten bleiben. Die wichtigsten Regelungen des Gesamtsprachkonzepts seien in das Zuwanderungsgesetz eingeflossen und sollen vom 1. Januar 2003 an umgesetzt werden.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2002/2002_095/08
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