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100/2002
Stand: 17.04.2002
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Forderung nach Abschaffung der Todesstrafe erneuert

Ausschuss für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe/

Berlin: (hib/SAS) Änderungen in der türkischen Verfassung sowie Menschenrechtsverletzungen in der Türkei sind Gegenstand eines Gesprächs mit dem türkischen Unterstaatssekretär Serif Ünal im Menschenrechtsausschuss gewesen. Abgeschafft habe man etwa die Todesstrafe bei gewöhnlichen Straftaten, sagte Ünal. Auch habe man die Frist der vorläufigen Festnahmen verkürzt und das Recht der Unantastbarkeit der Wohnung verankert. Ünal machte allerdings deutlich, die türkische Regierung sei sich darüber im Klaren, dass ein EU-Beitritt der Türkei durch die nach wie vor geltende Todesstrafe behindert werde. Dieses Strafmaß bei Terror-Taten oder Straftaten im Kriegsfall abzuschaffen werde aber einige Zeit beanspruchen, räumte der Unterstaatssekretär ein.

Während die Verfassungsänderungen als "kleine, aber richtige Schritte" gewürdigt wurden, äußerten die Abgeordneten ihren Unmut und die Ernüchterung über die langsame Wandlung eines modernen Staates wie der Türkei in Menschenrechtsfragen. Dabei prangerten sie die zum Teil große Kluft zwischen Verfassungstheorie und -praxis an. Die Abgeordneten drangen wiederholt auf die Abschaffung der Todesstrafe und ihre Umwandlung in lebenslange Haft. Zur Sprache kamen neben den Haftbedingungen in übervollen Gefängnissen auch die eingeschränkte Meinungsvielfalt sowie die Situation im Südosten des Landes. Die Koalitionsfraktionen brachten ihr Unverständnis zum Ausdruck, dass nach einem Gespräch einer türkischen Menschenrechtsexpertin mit der deutschen Justizministerin Herta Däubler-Gmelin (SPD) gegen die Menschenrechtsexpertin strafrechtlich ermittelt werde.

Ünals Worten zufolge haben sich die Haftbedingungen bereits verbessert. So habe man Kontrollräte eingesetzt, die jederzeit Zugang zu den Gefängnissen des Landes hätten, um sich über die Bedingungen vor Ort zu informieren. Auch hätten Häftlinge nun die Möglichkeit, Aufenthaltsräume bis zu zehn Stunden pro Woche zu nutzen. Zur Situation im Südosten des Landes machte Ünal deutlich, dass in den vier kurdisch dominierten Teilen des Landes noch der Ausnahmezustand gelte und eine Änderung nicht abzusehen sei. Begründet hat er den Zustand mit bewaffneten Banden. Dazu würde das Parlament alle vier Monate über die Situation beraten. Was die Forderung der kurdischen Sprache als Unterrichtssprache angehe, so Ünal, sei diese nach heutigem Stand nicht verwendbar.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2002/2002_100/04
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