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105/2002
Stand: 23.04.2002
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Einvernehmliche Regelung zwischen Spanien und Marokko unterstützt

/Auswärtiges/Antwort

Berlin: (hib/SAS) Laut Bundesregierung ist die Beilegung des Streites zwischen Spanien und Marokko über die Grenze der ausschließlichen Wirtschaftszonen des Festlandssockels vor deren Küsten Sache der betroffenen Staaten. Wie sie in ihrer Antwort ( 14/8773) auf eine Kleine Anfrage der PDS-Fraktion ( 14/8701) weiter erklärt, unterstützt sie jede einvernehmliche Regelung auf dem Verhandlungswege. Anlass für die aktuellen Streitigkeiten ist nach Angaben der PDS-Fraktion die Genehmigung der spanischen Regierung vom 21. Dezember 2001, wonach der Ölkonzern Repsol auf einer Gesamtfläche von 616.052 Quadratkilometern an verschiedenen Stellen vor der Ostküste der Inseln Lanzarote und Fuerteventura nach Erdöl bohren darf. Ungeklärt sind dabei die jeweiligen Wirtschaftsgebiete der betroffenen Länder, die gemäß internationalem Seerecht durch ein binationales Abkommen zu treffen wären. Die PDS hatte darauf aufmerksam gemacht, dass zwischen Spanien und Marokko allerdings kein solches Abkommen vorliege. Laut Bundesregierung hat die spanische Regierung innerhalb weniger Wochen mit einer erklärenden Note auf ein marokkanisches Protestschreiben vom 31. Januar 2002 reagiert.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2002/2002_105/05
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