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117/2002
Stand: 08.05.2002
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Bundesregierung: Nicht für das "therapeutische Klonen" eingetreten

/Auswärtiges/Antwort

Berlin: (hib/SAS) "Zu keinem Zeitpunkt" hat sich die deutsche Delegation bei einer Sitzung eines UNO-Komitees, das ein internationales Abkommen gegen menschliches Klonen zu Fortpflanzungszwecken vorbereitet, dafür ausgesprochen, das therapeutische Klonen zuzulassen. Nach Angaben der Bundesregierung hat die deutsche Delegation ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das deutsche innerstaatliche Recht mit seinem generellen Klonverbot keine Unterscheidung zwischen "therapeutischem" und "reproduktivem" Klonen kennt. Damit widerspricht die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 14/8841) auf eine Kleine Anfrage der PDS-Fraktion ( 14/8718) der Darstellung eines Internet-Nachrichtenmagazins, das die Bundesregierung mit einer befürwortenden Haltung in Zusammenhang gebracht hatte. Zudem stellte sie in Aussicht, sich weiterhin aktiv für ein weltweites Verbot des Klonens von Menschen einzusetzen. Die gegenwärtigen Bemühungen in der UNO auf der Grundlage einer deutsch-französischen Initiative konzentrierten sich zunächst auf ein weltweites Verbot des reproduktiven Klonens, da es hierzu einen breiten internationalen Konsens und daher eine realistische Chance für eine zügige Einigung gebe. Das international weit kontroversere Thema des therapeutischen Klonens bleibe allerdings weiteren Überlegungen vorbehalten.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2002/2002_117/06
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